Stuttgarter Wärmeplan zeigt, wo klimafreundliche Versorgung möglich ist
Was Eigentümer jetzt zur lokalen Wärmeplanung und der 65%-Regelung wissen müssen
Um herauszufinden, in welchen Gebieten welche Art der klimafreundlichen Wärmeversorgung überhaupt möglich ist, hat Stuttgart einen „kommunalen Wärmeplan“ erstellt, der im Dezember 2023 erstmals vorgestellt und veröffentlicht wurde.
In diesem Beitrag, haben wir Ihnen einige Links zusammengetragen, worüber Sie sich selbstständig zur kommunalen Wärmeplanung informieren können.
Alle Informationen zur begleitenden Informationskampagne Stuttgarter Wärmewende, sowie den kostenlosen Beratungs – und Veranstaltungsangeboten finden Sie in Kürze unter Informationen zur Stuttgarter Wärmewende.
Fragen und Antworten (FAQ) zur Wärmeplanung
“Wer ist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zuständig?” und “Welche Schritte beinhaltet die Wärmeplanung?”, diese und viele weitere häufig gestellten Fragen, werden Ihnen im FAQ zur kommunalen Wärmeplanung beantwortet.
Interaktive Karte

Quartierssteckbriefe
Zudem stellt die LHS Stuttgart in ihrem Bericht zur kommunalen Wärmeplanung zu jedem Quartier einen separaten Steckbrief inkl. Begriffserklärungen zur Verfügung (im verlinkten Dokument bis Seite 142, „Anhang 5: Quartierssteckbriefe“ herunterscrollen). Darin enthalten sind Informationen zum Ist-Zustand eines Quartiers wie bspw. die Wärmeverbrauchsdichte und der Anteil an Energieträgern, aber auch eine schrittweise Erklärung der geplanten Maßnahmen zur Klimaneutralität.
Aufzeichnung der Infoveranstaltung
Sie haben die Vorstellung der Wärmeplanung verpasst? Über die Website der Stadt Stuttgart können Sie sich die Aufzeichnung aller Vorträge der Bürger:inneninfoveranstaltung im Oktober 2023 ansehen und die dazugehörigen Foliensätze herunterladen!
Detail-Bericht zur kommunalen Wärmeplanung
Den ausführlichen Bericht zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung mit allen Details zur Vorgehensweise und der geplanten Umsetzung haben wir Ihnen ebenfalls verlinkt.
Was bedeutet das nun für die 65%-Regelung der GEG-Novellierung?
