neutral und unabhängig

Kostenfreie Erstberatung

Ihr erster Schritt zum sanierten Häusle – unsere kostenlose Beratung

Bei einer kostenfreien Erstberatung im EBZ haben Sie die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mit unseren Energieberater:innen Ihre initialen Fragen rund die Themen energetische Sanierung, Gebäudetechnik und Förderprogramme zu stellen.

Wer kann eine Erstberatung in Anspruch nehmen?

Die Erstberatung steht allen Immobilienbesitzer:innen für Objekte in Stuttgart zur Verfügung, um Fragen zur energetischen Gebäudesanierung, zu finanziellen Förderungen oder zur Wärmeplanung zu klären.

Unser Beratungsraum in der Gutenbergstraße 76, im Stuttgarter Westen.

Wie bekomme ich einen Termin für die Erstberatung?

Vereinbaren Sie jetzt mit der direkten Terminbuchung über Timify Ihren Termin bei uns im Beratungszentrum. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können!

Voraussetzungen für die Terminbuchung


Informationen zur kostenlosen Erstberatung

Welchen Zweck erfüllt die Erstberatung?

Je nach individuellem Beratungsbedarf können unterschiedliche Fragestellungen in der Erstberatung bearbeitet werden.

Folgende Leistungen kann eine Erstberatung enthalten:

  • Aufklärung zu grundlegenden Fragestellungen der energetischen Gebäudesanierung
  • Beratung zu den Förderprogrammen „Energiesparprogramm“ (ESP) und „Öl-Austauschprogramm“ (ÖAP) der Stadt Stuttgart und der jeweiligen Antragstellung
  • Beratung zu den Förderprogrammen des Bundes
  • Einschätzung des Handlungsbedarfs an Ihrem Gebäude
  • Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen
  • Überprüfung von Handwerker-Angeboten
  • Beratung zum weiteren Vorgehen der Realisierung von Maßnahmen
    • Vorschlag von Maßnahmen
    • Aufzeigen der Fördermöglichkeiten
    • Empfehlung von Dienstleistungen und Benennung von Kontakten

Wie lange dauert eine Erstberatung?

Die Erstberatung dauert in der Regel 45 Minuten.

Ist die Erstberatung kostenlos?

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Die Kosten hierfür trägt die Landeshauptstadt Stuttgart.

Wie erhalte ich das Beratungsprotokoll?

Die Ausstellung des Beratungsprotokolls für die Antragstellung im Energiespar- oder Heizungstauschprogramm erfolgt nicht automatisch nach dem Erstberatungsgespräch.

Hierfür müssen Sie zuerst ein förderfähiges Handwerker-Angebot mit allen notwendigen Unterlagen (gemäß der entsprechenden Checkliste zur geplanten Maßnahme) bei uns einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen stellen wir Ihnen das Beratungsprotokoll aus.

So können wir Sie zusätzlich unterstützen

Je nach Bedarf können Sie in einem nächsten Schritt eine weiterführende Energieberatung durch das EBZ in Anspruch nehmen.

Folgende Beratungsangeboten bieten wir Ihnen zur Begleitung Ihres Sanierungsvorhabens an:


Sie möchten sich von erfolgreichen Sanierungsbeispielen inspirieren lassen?

Egal ob Sie Einzelmaßnahmen oder eine Effizienzhaussanierung planen, wir haben Ihnen alle wichtigen Kennwerte und Bildern von gelungenen Projekte aus Stuttgart zusammengestellt.