
neutral und unabhängig
Kostenfreie Erstberatung
Ihr erster Schritt zum sanierten Häusle – unsere kostenlose Beratung
Bei der unverbindlichen, kostenfreien Erstberatung im EBZ können Sie in einem Gespräch mit unseren Energieberater:innen Ihre initialen Fragen rund ums Thema energetische Sanierung, Gebäudetechnik und Förderprogramme stellen.
Wer kann eine Erstberatung in Anspruch nehmen?
Die Erstberatung steht allen Immobilienbesitzer:innen für Objekte in Stuttgart zur Verfügung, um Fragen zur energetischen Gebäudesanierung, zu finanziellen Förderungen oder zur Wärmeplanungzu klären.


Wie bekomme ich einen Termin für die Erstberatung?
Vereinbaren Sie jetzt mit der direkten Terminbuchung über Timify Ihren Termin bei uns im Beratungszentrum. Wir freuen uns Ihnen weiterhelfen zu können!
Voraussetzungen für die Terminbuchung
- Ihre Immobilie befindet sich in Stuttgart
- Sie haben die Informationen zur kostenlosen Erstberatung gelesen
Informationen zur kostenlosen Erstberatung
Welchen Zweck erfüllt die Erstberatung?
Je nach individuellem Beratungsbedarf können unterschiedliche Fragestellungen in der Erstberatung bearbeitet werden.
Folgende Leistungen kann eine Erstberatung enthalten:
- Aufklärung zu grundlegenden Fragestellungen der energetischen Gebäudesanierung
- Erklärungen und Beratung zu den Förderprogrammen der Stadt Stuttgart „Energiesparprogramm“ (ESP) und „Heizungstauschprogramm“ (ÖAP) und der jeweiligen Antragstellung
- Erklärungen und Beratung zu den Förderprogrammen des Bundes
- Einschätzung des Handlungsbedarfs an Ihrem Gebäude
- Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen
- Überprüfung von Handwerker-Angeboten
- Beratung zum weiteren Vorgehen der Realisierung von Maßnahmen
- Vorschlag von Maßnahmen
- Aufzeigen der Fördermöglichkeiten
- Empfehlung von Dienstleistungen und Benennung von Kontakten
Wie lange dauert eine Erstberatung?
Die Erstberatung dauert in der Regel 45 Minuten.
Ist die Erstberatung kostenlos?
Die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Die Kosten hierfür trägt die Landeshauptstadt Stuttgart.
Wie erhalte ich das Beratungsprotokoll?
Die Ausstellung des Beratungsprotokolls für die Antragsstellung im Energiespar- oder Heizungstauschprogramm erfolgt nicht automatisch nach dem Erstberatungsgespräch.
Hierfür müssen Sie erst ein förderfähiges Handwerker-Angebot mit allen weiteren notwendigen Unterlagen (gemäß der entsprechenden Checkliste zur geplanten Maßnahme) bei uns einreichen, das anschließend geprüft wird.
So können wir Sie zusätzlich unterstützen
Je nach Bedarf können Sie in einem nächsten Schritt eine weiterführende Energieberatung durch das EBZ in Anspruch nehmen.
Folgende Beratungsangeboten bieten wir Ihnen zur Begleitung Ihres Sanierungsvorhabens an:

Sie möchten sich von erfolgreichen Sanierungsbeispielen inspirieren lassen?
Egal ob Sie Einzelmaßnahmen oder eine Effizienzhaussanierung planen, wir haben Ihnen alle wichtigen Kennwerte und Bildern von gelungenen Projekte aus Stuttgart zusammengestellt.