
Informationen zu GModG und BEG
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Kurzfristige Änderungen von BEG und GEG/GModG
Aufgrund der kurzfristigen Anpassungen der Bundesförderung (BEG) und des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG – ehemals GEG) befindet sich diese Seite aktuell noch im Überarbeitungsmodus.
Eine erste Einordnung der BEG-Änderungen finden Sie in unserem Aktuelles-Beitrag “Neue Förderregeln für den Heizungstausch: Das EBZ erklärt die wichtigsten Änderungen“.
Alle aktuellen Entwicklungen können Sie auf der Seite des Ökozentrums NRW verfolgen.
Was in der Übergangsphase bis zum 21.07.2026 für die Förderung gilt, können Sie bei co2online nachlesen.
Staatliche Fördermittel für Ihre Sanierung – ein Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist das Förderprogramm des Bundes im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden, das begleitend zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen finanziell unterstützt.
Diese Maßnahmen fördert die BEG
Die BEG umfasst zahlreiche Förderungen für verschiedene Maßnahmen der Gebäudesanierung und -modernisierung. Sowohl Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Heizung als auch Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus (85 oder besser) werden gefördert.
Die Beantragung und Bereitstellung der Fördermittel laufen je nach Maßnahme über zwei verschiedene Institutionen: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Eine Kombination der BEG mit den kommunalen Förderprogrammen der Stadt Stuttgart ist möglich (soweit die Förderquote 60 % nicht übersteigt).
KfW und BAFA – wer fördert was?
Die KfW konzentriert sich vor allem auf die Förderung umfassender Sanierungsprojekte, die auf eine ganzheitliche energetische Verbesserung eines Gebäudes abzielen. Im Mittelpunkt steht hierbei die Sanierung zum Effizienzhaus.
Im Gegensatz dazu liegt der Schwerpunkt der BAFA auf der Bezuschussung von Einzelmaßnahmen, insbesondere an der Gebäudehülle. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecken sowie der Austausch alter Fenster. Der Austausch alter Heizungsanlagen durch klimafreundlichere Alternativen wird jedoch wiederum über die KfW verwaltet.
Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und gibt vor, welche Regelungen für Heizungstechnik und energetische Sanierungen gelten.
Wichtige Inhalte im Überblick:
- Die 65 %-Regelung für erneuerbare Energien beim Heizen entfällt
- Ab 2029 gilt eine Pflicht zur Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe beim Einbau einer Gas-/Heizöl-/Flüssiggasheizung. In der sogenannten “Biotreppe” ist geregelt, wie dieser Anteil steigen muss
- 2029: 10 % klimafreundliche Brennstoffe
- 2030: 15 % klimafreundliche Brennstoffe
- 2035: 30 % klimafreundliche Brennstoffe
- 2040: 60 % klimafreundliche Brennstoffe
- Vermieter zahlen bei neu eingebauten Heizungen ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte sowie des CO2-Preises und ab 2029 für die Stufen 1,2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil
- Grüngas-/Grünölquote ab 2028 geplant für alle Gas- und Ölheizungen

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