Ihr weg zur nachhaltigen Heizung

Detailberatung: energieeffiziente Wohngebäude mit erneuerbaren Energien

Weitreichende Unterstützung beim Heizungstausch

Die sogenannte „Detailberatung” des EBZ bietet Ihnen umfassende Unterstützung beim Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem. Neben der Beratung sind auch technische Prüfungen, wie die Heizlastberechnung oder die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, Teil der Leistung. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Detailberatung dabei mit bis zu 100 %.

Was ist die Detailberatung?

Die Detailberatung ist ein ausführliches Unterstützungsangebot für alle, die ihr Heizsystem auf eine nachhaltige Technik wie etwa eine Wärmepumpe umstellen möchten. Alle wichtigen technischen Prüfungen, die bereits vor dem Umbau des Heizsystems vorgenommen werden müssen, werden für Sie übernommen. Die Detailberatung ist ein Angebot der Landeshauptstadt Stuttgart und wird vom Energieberatungszentrum koordiniert.


Anmeldung zur Detailberatung

Ab dem 15. Juli 2025 können Sie sich über das hier erscheinende Kontaktformular anmelden – bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise.

Wichtig zu beachten:

  • Die Anmeldung muss durch den/die Gebäudeeigentümer/in selbst oder eine gesetzliche Vertretung erfolgen.
  • Falls Sie schon wissen welche:r Energieberater:in Ihr Objekt bearbeiten soll, weisen Sie ihn/sie bitte auf die folgende Fachveranstaltung hin, in der das Förderprogramm, der Ablauf, sowie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit speziell für Fachleute vorgestellt werden:

    „Detailberatung – Vorstellung des neuen Förderprogramms und Möglichkeiten der Zusammenarbeit“ | 01. Juli 2025 | hybrid | für Fachleute

Wann erfolgt die Detailberatung?

Die Detailberatung setzt nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans oder einer Effizienzhausberechnung an.

Wer sanieren möchte, lässt sich in aller Regel einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Dieser Fahrplan zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie das Haus schrittweise zum Effizienzhaus saniert werden kann und bietet eine gute Orientierung für die Sanierung der Gebäudehülle und den Heizungsumbau.

Mit der „Detailberatung“ wird anschließend untersucht, welche Art der Wärmeerzeugung für Ihr Gebäude in Frage kommt und welche baulichen Maßnahmen für einen effizienten Betrieb zusätzlich notwendig sind.

Welche Leistungen enthält die Detailberatung?

  • Eine enge Betreuung Ihres Projekts und der verschiedenen Zwischenschritte, immer in Absprache mit Ihnen
  • Eine erweiterte Beratung zu Ihrem Gebäude und den jeweiligen Förderprogrammen
  • Eine Heizlastberechnung, um festzustellen, wie viel Wärme in jedem einzelnen Raum benötigt wird und ob die Heizflächen ausreichend groß sind
  • Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B, um die Heizung optimal auf die einzelnen Räume einzustellen
  • Ein Schallgutachten, um zu gewährleisten, dass die Wärmepumpe zu keiner Lärmbelästigung für Anwohner:innen sowie Sie selbst führt
  • Koordination der beauftragten Fachleute
  • Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und sonstigen Akteuren (z.B. Amt für Umweltschutz, Denkmalschutzbehörde, Energieversorger)
  • Aufstellung einer Kostenübersicht für verschiedene Varianten und die dazu passenden Förderungen
  • Erstellung und Vorstellung eines Abschlussberichts
  • Gegebenenfalls eine Vorstellung der Ergebnisse in einer WEG-Versammlung

Wer kann die Detailberatung in Anspruch nehmen?

Die Detailberatung richtet sich an folgende Zielgruppen und ist für diese auch förderfähig:

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (z. B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

in ihrer Eigenschaft als

  • Gebäudeeigentümer:in
  • Mieter:in oder Pächter:in der Wohnung/des Gebäudes, sofern Wohnungs-/Gebäudeeigentümer:in schriftlich zustimmt.

Voraussetzung für die Detailberatung ist das Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Wie hoch ist die Förderung und wie erhalte ich sie?

Die oben genannten Leistungen werden je Gebäude bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 € (netto) abgerechneter Gesamtkosten zu 100 % gefördert.