für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen

Das Energiesparprogramm (ESP)

Mehr Wohnkomfort, geringere Energieverbrauch – mit Zuschüssen aus dem Energiesparprogramm

Von der Fassadendämmung bis hin zur Komplettsanierung Ihrer Immobilie. Mit dem Energiesparprogramm (ESP) unterstützt Sie die Stadt Stuttgart bei Ihrem Sanierungsvorhaben – und das schon seit über 26 Jahren!

Schritt-für-Schritt
zur Förderung
Checklisten zur
Antragsstellung

Das ESP in Zahlen

Jahre aktiv

Millionen Euro Zuschüsse ausbezahlt

Immobilien gefördert

*Stand 31.12.2023

Wer kann die Förderung beantragen?

Unabhängig davon, ob Sie selbst Gebäudeeigentümer:in sind, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder das Objekt extern verwalten, die Förderung im Energiesparprogramm (ESP) der Stadt Stuttgart kann jede Person beantragen, die ein Wohngebäude energetisch sanieren möchte.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Ihre Immobilie liegt im Stadtgebiet von Stuttgart
  • Die Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch

Was genau wird gefördert?

Eine Förderung können Sie entweder für (A) einzelne energiesparende Maßnahmen, (B) einer Kombination von einzelnen Maßnahmen oder (C) einer Komplettsanierung auf Effizienzhausstandard erhalten.

(A) Einzelmaßnahmen

Für die Umsetzung einer der folgenden Einzelmaßnahmen können Sie Zuschüsse im ESP erhalten

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
  • Austausch aller Fenster
  • Umrüstung der Heizung

Zwischen der Beantragung verschiedener Einzelmaßnahmen müssen mindestens 12 Monaten liegen.

(B) Maßnahmenkombinationen

Folgende Einzelmaßnahmen können kombiniert und innerhalb eines Antrags gemeinsam bezuschusst werden:

  • Ausführung der Einzelmaßnahmen zusammen mit der Bonusförderung für ökologische Baustoffe
  • Fenster und Fassade
  • verschiedene Einzelmaßnahmen innerhalb der Kategorie „technische Gebäudeausrüstung“

(C) Komplettsanierung

Eine Komplettsanierung im Förderprogramm ESP liegt dann vor, wenn Sie aus den vier möglichen Maßnahmenbereichen (Dach, Fassade, Fenster, Heizung) mindestens drei umsetzen.

Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass die oberste Geschossdecke nicht als Maßnahme einer Komplettsanierung angerechnet werden kann.

Die Möglichkeiten zur Förderung in der Übersicht

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Die Zuschüsse des ESP lassen sich problemlos mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren. Sofern es sich um unterschiedliche Fördertatbestände handelt, ist das ESP auch mit dem städtischen Heizungstauschprogramm (ÖAP) kumulierbar.
Wir unterstützen Sie gerne in einem Erstberatungstermin dabei, die für Sie günstigsten Förderkombinationen zusammenzustellen.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Fördermittelkombination

Wie können Sie verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren und Ihr Sanierungsvorhaben damit optimal fördern lassen? In einem kostenfreien Erstberatungstermin beantworten wir all Ihre initialen Fragen und beraten Sie auch in Hinblick auf die Förderprogramme.

Schritt für Schritt zur Förderung

  1. Kostenfreie Erstberatung im Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ)
    Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin im EBZ und lassen Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme und die optimalen Kombinationsmöglichkeiten speziell für Ihr Gebäude beraten. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Stuttgart für Sie.
  2. Handwerkerangebote einholen und Unterlageneinreichung beim EBZ
    Holen Sie sich Angebote bei mindestens zwei Handwerksbetrieben ein. Nachdem Sie diese verglichen und sich dann für eines entschieden haben, senden Sie uns dieses zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe untenstehende Checklisten) zur Prüfung zu. Dieser Schritt ist unbedingt erforderlich, um Ihnen das für die Antragsstellung erforderliche Beratungsprotokoll ausstellen zu können.
  3. Angebotsprüfung durch das EBZ und Ausstellung des Beratungsprotokolls
    Unsere Mitarbeitenden prüfen das Handwerkerangebot hinsichtlich der Einhaltung entsprechender Förderrichtlinien und fertigen darauf basierend das Beratungsprotokoll an.
  4. Antragsstellung beim zuständigen Amt
    Reichen Sie den vollständigen Antrag mit dem Beratungsprotoll und den anderen erforderlichen Dokumenten (entsprechende Checklisten untenstehend) anschließend beim Amt für Stadtplanung und Wohnen ein.
  5. Maßnahme beauftragen und mit der Sanierung starten
    Beauftragen Sie die Sanierungsmaßnahme erst, nachdem Sie Ihren Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingereicht haben.

    Wichtig: Sobald Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie mit der Maßnahme beginnen – jedoch auf eigenes Risiko, bis die endgültige Förderzusage der Stadt vorliegt.

Checklisten zur Antragsstellung

Welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung der jeweiligen Maßnahme benötigen und was Sie dabei unbedingt bedachten sollten, haben wir Ihnen in den Checklisten zum Download zusammengestellt:

Zur Antragsstellung im EnergiesparprogrammEinzelmaßnahmen bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:

Zur Antragsstellung im EnergiesparprogrammKomplettsanierung bzw. Ausstellung des Fördernachweises:

Relevante Downloads zum Energiesparprogramm


Weiterführende Links

  • Die Informationsseite der Landeshauptstadt Stuttgart zum Energiesparprogramm finden Sie hier.
  • Eine Übersicht aller Förderprogramme der Stadt Stuttgart finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Energiesparprogramm?

Dann kontaktieren Sie uns entweder telefonisch zu unseren Öffnungszeiten oder schreiben uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular.

Fragen? Sprechen Sie uns an!

Sie benötigen ein Beratungsprotokoll oder haben Fragen zu unseren Leistungen? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht über das untenstehende Kontaktformular!

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