für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen (seit 07.05.2026)

Das Energiesparprogramm (ESP)

Mehr Wohnkomfort, geringerer Energieverbrauch – mit Zuschüssen aus dem Energiesparprogramm

Von der Fassadendämmung bis hin zur Komplettsanierung Ihrer Immobilie. Mit dem Energiesparprogramm (ESP) unterstützt Sie die Stadt Stuttgart bei Ihrem Sanierungsvorhaben – und das schon seit über 26 Jahren!

Schritt-für-Schritt
zur Förderung
Checklisten zur Ausstellung
des Beratungsprotokolls

(bei Antragsstellung bis zum 06. Mai)

Das ESP in Zahlen*

Jahre aktiv

Millionen Euro Zuschüsse ausbezahlt

Immobilien gefördert

*Stand 31.12.2023

Wer kann die Förderung beantragen?

Unabhängig davon, ob Sie selbst Gebäudeeigentümer:in sind, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder das Objekt extern verwalten, die Förderung im Energiesparprogramm (ESP) der Stadt Stuttgart kann jede Person beantragen, die ein Wohngebäude energetisch sanieren möchte.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Ihre Immobilie liegt im Stadtgebiet von Stuttgart
  • Die Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch

Was genau wird gefördert?

Eine Förderung können Sie entweder für (A) einzelne energiesparende Maßnahmen, die miteinander kombiniert werden können oder (B) einer Komplettsanierung auf Effizienzhausstandard 70 oder besser erhalten.

(A) Einzelmaßnahmen

Für die Umsetzung einer der folgenden Einzelmaßnahmen können Sie Zuschüsse im ESP erhalten:

  • Fassadendämmung
  • Dachdämmung
    + Bonusförderung für ökologische Holzweichfaserdämmung nach DIN EN 13171
  • Austausch aller Fenster

Werden mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren gestellt, wird die Summe der Förderung begrenzt.

Hinweis: Alle Einzelmaßnahmen können kombiniert und innerhalb eines Antrags gemeinsam bezuschusst werden.

(B) Komplettsanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser

Bei einer Komplettsanierung im Förderprogramm ESP können die Maßnahmenbereiche Dach, Fassade, Fenster, Heizung und Lüftungsanlage, sofern sie für das Erreichen des Effizienzhausniveaus notwendig ist, gefördert werden.

Die alleinige Förderung der Heizungs- oder Lüftungstechnik ist hierbei ausgeschlossen.

Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass die oberste Geschossdecke nicht als Maßnahme einer Komplettsanierung angerechnet werden kann.

Die genauen Fördersätze können Sie entweder der unten verlinkten Richtlinie oder der Website der Stadt Stuttgart entnehmen.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Die Zuschüsse des ESP lassen sich problemlos mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren. Sofern es sich um unterschiedliche Fördertatbestände handelt, sind Einzelmaßnahmen im ESP auch mit dem städtischen Heizungsprogramm kumulierbar.
Wir unterstützen Sie gerne in einem Erstberatungstermin dabei, die für Sie günstigsten Förderkombinationen zusammenzustellen.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Fördermittelkombination und stellen Ihnen die entsprechenden Nachweise zur Förderung aus!

Wie können Sie verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren und Ihr Sanierungsvorhaben damit optimal fördern lassen? In einem kostenfreien Erstberatungstermin beantworten wir all Ihre initialen Fragen und beraten Sie auch in Hinblick auf die Förderprogramme.

Die Nachweise Prüfprotokoll (für Einzelmaßnahmen) und Fördernachweis (für Komplettsanierungen) stellt Ihnen das EBZ nach Prüfung aller Voraussetzungen gerne aus.


Schritt für Schritt zur Förderung

Momentan befindet sich das Förderprogramm im Umbau, sobald alle Informationen zum Ablauf des neuen Programms vorliegen, finden Sie diese wie gewohnt an dieser Stelle.

  1. Kostenfreie Erstberatung im Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (optional)
    Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin im EBZ und lassen Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme und die optimalen Kombinationsmöglichkeiten speziell für Ihr Gebäude beraten. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Stuttgart für Sie.
  2. Suchen Sie sich einen Energieberater:in der:die auf der Energieeffizienz-Experten-Liste gelistet ist
    Nur gelistete Energieberatende der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) können Ihnen die notwendigen Prüfprotokolle/Fördernachweise für die Stuttgarter Förderung ausstellen (und die Förderung beim Bund beantragen).
  3. Handwerkerangebote einholen
    Nachdem Sie sich entschieden haben, welche Sanierungsmaßnahmen Sie umsetzen möchten, holen Sie sich Angebote von Handwerksbetrieben ein. Wir empfehlen Angebote bei mindestens zwei verschiedenen Handwerksbetrieben zum Vergleich einzuholen.
  4. Erstellung des Prüfprotokolls (bei Einzelmaßnahmen) bzw. des Fördernachweises (bei Komplettsanierung)
    Mithilfe des Prüfprotokolls/Fördernachweises bestätigt ein:e zertifizierte:r Energieberater:in, dass die angedachten Maßnahmen die Förderkriterien für das Energiesparprogramm einhalten. Das Prüfprotokoll/der Fördernachweis muss als Anlage bei der Antragsstellung mit eingereicht werden. Die Erstellung des Prüfprotokolls/Fördernachweises erfolgt über Ihre:n Energieberater:in, welche:r auch die Förderung beim Bund betreut. Die Vorlage für das Prüfprotokoll finden Sie hier, die Vorlage für den Fördernachweis hier. Sollten Sie das Vorhaben ohne Bundesförderung umsetzen oder Ihr:e Energieberater:in stellt das Prüfprotokoll/den Fördernachweis nicht aus, kann das EBZ die Unterlagen für Sie erstellen (der Vorgang ist kostenpflichtig). Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über das Kontaktformular.
  5. Antragsstellung beim zuständigen Amt
    Reichen Sie den vollständigen Antrag mit dem Prüfprotoll/dem Fördernachweis und den anderen erforderlichen Dokumenten (aufgelistet im Antragsformular) anschließend beim Amt für Stadtplanung und Wohnen ein.
  6. Maßnahme beauftragen und mit der Sanierung starten
    Beauftragen Sie die Sanierungsmaßnahme, nachdem Sie Ihren Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingereicht haben. Diese Reihenfolge (erst Antrag, dann Beauftragung) ist für die Förderung unbedingt einzuhalten.

    Wichtig: Sobald Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie mit der Maßnahme beginnen – jedoch auf eigenes Risiko, bis die endgültige Förderzusage der Stadt vorliegt.

Relevante Downloads und weiterführende Links

  • Die Informationsseite der Landeshauptstadt Stuttgart zum Energiesparprogramm finden Sie hier.
  • Eine Übersicht aller Förderprogramme der Stadt Stuttgart finden Sie hier.

Beratungsprotokoll und Unterlagen für Anträge bis zum 6. Mai 2026

Sie benötigen ein Beratungsprotokoll nach den alten Richtlinien (gültig bis 6. Mai 2026) des Energiesparprogramms? dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Bitte geben Sie dabei das Datum der Antragsstellung mit an.

Checklisten

Für Anträge die bis zum 06. Mai gestellt wurden, gelten weiterhin folgende Dokumente:

Zur Antragstellung im EnergiesparprogrammEinzelmaßnahmen bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:

Zur Antragstellung im EnergiesparprogrammKomplettsanierung bzw. Ausstellung des Fördernachweises:

Für Anträge die bis zum 06. Mai gestellt wurden, gelten weiterhin folgende Dokumente:


Sie haben Fragen zum Energiesparprogramm?

Dann kontaktieren Sie uns entweder telefonisch zu unseren Öffnungszeiten oder schreiben uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular.