Beratungsprotokoll und Fördernachweis

Das EBZ als technische Prüfstelle für städtische Förderprogramme

Wir stellen Ihnen die notwendigen Nachweise für einen Förderantrag bei der Stadt Stuttgart aus

Die Stadt Stuttgart unterstützt Eigentümer:innen von Gebäuden durch verschiedene Förderprogramme bei der energetischen Sanierung. Das EBZ fungiert dabei neben seiner Beratungsarbeit auch als Prüfstelle und stellt sicher, dass die jeweiligen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.

Beratungsprotokoll
Fördernachweis

Für welche Programme ist das EBZ Prüfstelle?

Das EBZ ist Prüfstelle für die zwei großen Förderprogramme der Stadt: Das Energiesparprogramm und das Heizungsaustausch-Programm.

Um Förderung nach einem der beiden Programme zu erhalten, benötigen Sie u.a. ein Beratungsprotokoll (bei Einzelmaßnahmen und Heizungsaustausch) bzw. einen Fördernachweis (bei Komplettsanierung), die beide vom EBZ ausgestellt werden.

Energiespar-programm

Heizungstausch-programm

Was ist ein Beratungsprotokoll?

Das Beratungsprotokoll benötigen Sie für eine Förderung im Heizungstausch- bzw. Energiesparprogramm (bei Durchführung von Einzelmaßnahmen). Das EBZ bescheinigt Ihnen durch das Beratungsprotokoll, dass Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Das Beratungsprotokoll wird Ihnen im Anschluss an eine kostenfreie Erstberatung und der Überprüfung Ihrer Unterlagen ausgestellt.

Welche Dokumente Sie zusätzlich zum Beratungsprotokoll des EBZs für die Antragsstellung bei der Stadt benötigen (Anträge der beiden Förderprogramme werden bei Amt für Stadtplanung und Wohnen eingereicht), finden Sie in den unten verlinkten Checklisten.

In unserer kostenfreien Erstberatung ermitteln wir mit Ihnen zusammen die für Sie relevanten Fördermöglichkeiten.

Was ist ein Fördernachweis?

Wenn Sie eine Komplettsanierung im Energiesparprogramm durchführen und dafür eine Förderung erhalten wollen, benötigen Sie einen Fördernachweis (ehemals Energiediagnose) des EBZs.

Den Fördernachweis stellt Ihnen das EBZ nach Prüfung Ihres Sanierungskonzepts (siehe Checkliste) durch eine:n unserer Energieberater:innen aus.  

Nach Abschluss der Sanierung wird eine Abnahme vor Ort an Ihrem Gebäude durch das EBZ durchgeführt. Welche Unterlagen bei diesem Termin nötig sind, finden Sie ebenfalls in der Checkliste. Sowohl für den Fördernachweis als auch für die Abnahme am Ende der Sanierung fallen Kosten an.

Wege zur städtischen Effizienzhaus-Förderung

Egal, ob Sie bereits mit einer oder einem externen Energieberater:in zusammenarbeiten oder die Effizienzhausberechnung (inkl. iSFP für eine höhere Förderung) durch das EBZ durchführen lassen – wir unterstützen Sie genau dann, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.


Checklisten der Förderprogramme ESP und ÖAP zum Download

Welche Unterlagen müssen wann bei wem eingereicht werden? Unsere Checklisten geben Ihnen Aufschluss:

Zur Antragstellung im EnergiesparprogrammEinzelmaßnahmen bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:

Zur Antragstellung im EnergiesparprogrammKomplettsanierung bzw. Ausstellung des Fördernachweises:

Zur Antragstellung im Heizungstauschprogramm bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:

Interesse an einem kostenlosen Beratungstermin?

Unsere Energieberater:innen beantworten gerne all Ihre Fragen und geben Ihnen wertvolle Tipps zur Umsetzung Ihres Sanierungsvorhabens. Völlig unverbindlich und kostenfrei!