
Beratungsprotokoll und Fördernachweis
EBZ als technische Prüfstelle für städtische Förderprogramme
Wir stellen Ihnen die notwendigen Nachweise für einen Förderantrag bei der Stadt Stuttgart aus
Die Stadt Stuttgart unterstützt Gebäudeeigentümer:innen bei der energetischen Sanierung durch verschiedenen Förderprogrammen. Das EBZ fungiert dabei als Prüfstelle, ob die jeweiligen Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind.
Für welche Programme ist das EBZ die Prüfstelle?
Das EBZ ist die Prüfstelle für die zwei großen Förderprogramme der Stadt: das Energiesparprogramm und das Heizungsaustausch-Programm.
Um die Förderung zu erhalten benötigen Sie u.a. ein Beratungsprotokoll (bei Einzelmaßnahmen und Heizungsaustausch) bzw. einen Fördernachweis (bei Komplettsanierung), die im EBZ ausgestellt werden.

Energiespar-programm

Heizungstausch-programm
Was ist ein Beratungsprotokoll?
Das Beratungsprotokoll benötigen Sie für Förderung im Heizungstauschprogramm bzw. im Energiesparprogramm (bei Durchführung von Einzelmaßnahmen). Das EBZ bescheinigt Ihnen mit Hilfe des Beratungsprotokolls, dass Sie alle Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung erfüllen.
Das Beratungsprotokoll stellt Ihnen das EBZ nach Wahrnehmung der kostenfreien Erstberatung und der Überprüfung Ihrer Unterlagen aus.
Welche Dokumente Sie neben dem Beratungsprotokoll des EBZs zur Antragsstellung bei der Stadt (Anträge der beiden Förderprogramme werden bei Amt für Stadtplanung und Wohnen eingereicht) noch benötigen, lesen Sie in den unten verlinkten Checklisten.

Was ist ein Fördernachweis (ehemals Energiediagnose)?
Wenn Sie eine Komplettsanierung im Energiesparprogramm durchführen und dafür Förderung erhalten wollen, benötigen Sie einen Fördernachweis des EBZs.
Den Fördernachweis stellt Ihnen das EBZ nach der Überprüfung Ihres Sanierungskonzepts (siehe Checkliste) durch eine:n unserer Energieberater:innen aus.
Nach Abschluss der Sanierung, wird eine Abnahme vor Ort an Ihrem Gebäude durch das EBZ durchgeführt. Welche Unterlagen bei diesem Termin nötig sind finden Sie ebenfalls in der Checkliste. Für die Erstellung und die Abnahme am Ende der Sanierung fallen Kosten an.
Ihre Möglichkeiten an die städtische Effizienzhaus-Förderung zu gelangen
Egal, ob Sie bereits mit einem externen Energieberater oder einer Energieberaterin zusammenarbeiten oder die Effizienzhausberechnung (inkl. iSFP für eine höhere Förderung) durch das EBZ durchführen lassen – wir unterstützen Sie genau dann, wenn Sie unsere Hilfe benötigen.
Checklisten der Förderprogramme ESP und ÖAP zum Download
Welche Unterlagen müssen wann bei wem eingereicht werden? Unsere Checklisten geben Ihnen Aufschluss:
Zur Antragsstellung im Energiesparprogramm – Einzelmaßnahmen bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:
Zur Antragsstellung im Energiesparprogramm – Komplettsanierung bzw. Ausstellung des Fördernachweises:
Zur Antragsstellung im Heizungstauschprogramm bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:

Interesse an einem kostenlosen Beratungstermin?
Unsere Energieberater:innen beantworten gerne all Ihre Fragen und geben Ihnen wertvolle Tipps zur Umsetzung Ihres Sanierungsvorhabens. Völlig unverbindlich und kostenfrei!