Was sich für Eigentümerinnen und Eigentümer ändert
Neue Energieausweise werden ab Mai 2026 Pflicht
Ab Mai 2026 gelten in der gesamten EU neue Vorgaben für Energieausweise von Gebäuden. Dann wird die Energieeffizienz einheitlich auf einer Skala von A bis G dargestellt. Bisher reichte die Skala von A+ bis H. Die neuen Klassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten und sollen die Einschätzung der Energieeffizienz erleichtern.

Die Änderungen gehen auf die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zurück, die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert wird.
Wann ein Energieausweis künftig erforderlich ist
Ein Energieausweis ist weiterhin Pflicht beim Verkauf, der Neuvermietung oder Verpachtung eines Gebäudes. Neu ist, dass er künftig auch vorgelegt werden muss
- bei der Verlängerung von Mietverträgen,
- nach größeren Renovierungen (wenn mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle oder des Gebäudewerts betroffen sind),
- sowie für viele öffentliche Gebäude.
Ein gültiger Energieausweis muss bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen. Auch in Immobilienanzeigen auf kostenpflichtigen Internetportalen oder in Zeitungen müssen bestimmte Kennwerte angegeben werden. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, benötigt keinen Energieausweis.
Was sich mit der neuen Skala ändert
Da Energieausweise zehn Jahre gültig sind, bleiben Ausweise mit der alten Skala noch einige Jahre im Umlauf. Neue Ausweise verwenden jedoch ab Mai 2026 die aktualisierte Klassifizierung.
Klasse A ist künftig ausschließlich Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Klasse G bildet die energetisch schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes ab. Die übrigen Gebäude werden auf die Klassen B bis F verteilt. Die genauen Schwellenwerte legt jeder Mitgliedstaat auf Basis der EU-Vorgaben selbst fest. Die bekannte Farbskala bleibt bestehen: Rot steht für einen schlechten, Grün für einen sehr guten energetischen Zustand.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Unverändert bleiben die beiden Typen von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Beide enthalten Modernisierungsempfehlungen, unterscheiden sich jedoch in ihrer Aussagekraft.
Der Bedarfsausweis ist in vielen Fällen Pflicht, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Er basiert auf dem baulichen Zustand und der Heiztechnik und erlaubt eine verlässliche Einschätzung des energetischen Zustands unabhängig vom individuellen Nutzungsverhalten. Er ist zwar teurer, aber deutlich aussagekräftiger.
Der Verbrauchsausweis ist bei größeren Mehrfamilienhäusern mit fünf oder mehr Wohneinheiten zulässig, sofern bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllt sind. Er zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und bietet vor allem bei Mehrparteienhäusern einen guten Richtwert.
Energieberatung als sinnvoller erster Schritt
Da jedes Gebäude individuell ist, empfiehlt sich im Zusammenhang mit einem Energieausweis eine Gebäudeenergieberatung. Sie zeigt, welche Maßnahmen sinnvoll sind und hilft dabei, Sanierungen langfristig und wirtschaftlich zu planen.
Als neutrale Anlaufstelle steht das Energieberatungszentrum Stuttgart Eigentümerinnen und Eigentümern bspw. mit einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung.
Diese Mitteilung wurde uns von Zukunft Altbau zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.