
Unsere Antworten auf häufig gestellte fragen
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Förderprogrammen
Förderprogramme allgemein
Zu welchem Zeitpunkt müssen Förderungen beantragt werden?
Die Förderung bei der Stadt Stuttgart muss beantragt werden, bevor die Sanierungsmaßnahme beauftragt wird.
Für die Bundes-Förderungen der BAFA und KfW muss ein „Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung“ abgeschlossen sein. Erst danach kann die Förderung beantragt werden.
Kann ich verschiedene Förderprogramme kombinieren?
Die Förderprogramme vom Bund und Stadt Stuttgart sind grundsätzlich miteinander kombinierbar, sofern die maximale Förderhöhe von 70 % der Gesamtsumme nicht überschritten wird.
Was ist ein Effizienzhaus?
Das Effizienzhaus ist ein Standard für die Energieeffizienz von Gebäuden. Der Energiestandard wird mithilfe einer Zahl angegeben. Mit dieser Kennzahl wird angegeben, wie viel Prozent des Energiebedarfs eines Referenzgebäudes, das energieeffizientere Haus noch benötigt.
Beispiel: Ein Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 % des Primärenergiebedarfs eines entsprechenden Referenzgebäudes.
Wann bekomme ich das Geld von der Förderstelle?
Bei Förderprogrammen mit Zuschüssen wird das Geld erst nach Fertigstellung der Maßnahme und Überprüfung der bezahlten Rechnungen ausbezahlt. Falls Sie nicht ausreichend eigenes Kapital zur Verfügung haben, ist demnach eine Zwischenfinanzierung notwendig, um die Kosten zunächst tragen zu können.
Förderungen durch die Stadt Stuttgart
Welche Förderprogramme hat die Stadt Stuttgart?
Neben dem Energiesparprogramm und dem Heizungsprogramm unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Bürger:innen zusätzlich mit weiteren Förderprogrammen für eine energetische Sanierung. Die einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie in dieser separaten Übersicht zusammengefasst.
Wo muss ich meinen Antrag auf Förderungen der Stadt Stuttgart einreichen?
Anträge auf Förderung im Energiesparprogramm (ESP) müssen Sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen einreichen – nicht beim EBZ. Anträge im Heizungsprogramm müssen Sie beim Amt für Umweltschutz einreichen.
Das EBZ ist nur für die kostenfreie Erstberatung und die Erstellung des für den Antrag im ESP benötigten Beratungsprotokolls oder Fördernachweises zuständig. Wir unterstützen Sie so bei der Vorbereitung Ihrer Anträge.
Welche Rolle hat das EBZ im Bezug auf das Energiesparprogramm (ESP)?
Das Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. ist als unabhängige Prüfstelle der Stadt für die technische, fachliche Seite einer Sanierung zuständig. Wir stellen nach Prüfung von Handwerksangeboten das Beratungsprotokoll oder den Fördernachweis aus, den Sie für Ihren Antrag benötigen.
Den Antrag selbst hingegen müssen Sie beim Amt für Stadtplanung und Wohnen stellen, das sich auch um die Zuschusszahlungen kümmert. Hier müssen Sie auch eine eventuell notwendige Fristverlängerung beantragen.
Was muss ich machen, um den Fördernachweis zu erhalten?
Einen Fördernachweis benötigen Sie, um eine Komplettsanierung im Energiesparprogramm beantragen zu können. Voraussetzung für den Fördernachweis ist, neben der Beratung bei uns im Haus, das Angebot eines Handwerk-Unternehmens für das jeweilige Sanierungsvorhaben.
Nach erfolgreicher Sanierung prüfen wir bei einem Vor-Ort-Termin die Umsetzung der Maßnahmen und gleichen sie mit anderen Handwerkerrechnungen ab.
Anschließend erhalten Sie den von uns erstellten Fördernachweis per Post. Sie können ihn dann zusammen mit den anderen Unterlagen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen einreichen, welches für die abschließende Überprüfung und schließlich die Auszahlung zuständig ist.
Welche Unterlagen für den Erhalt eines Fördernachweises Sie wann bei welcher Institution einreichen sollten, haben wir für Sie auch in einer Checkliste zusammengetragen.
Was muss ich machen, um das Beratungsprotokoll zu erhalten?
Das Beratungsprotokoll benötigen Sie, um die Förderung von Einzelmaßnahmen im Energiesparprogramm zu erhalten oder einen Antrag im Heizungsaustauschprogramm stellen zu können.
Für dieses Protokoll ist es nicht nur notwendig, dass Sie eine kostenlose Erstberatung im EBZ wahrnehmen. Sie müssen uns anschließend entsprechende Handwerkerangebote und weitere relevante Unterlagen zur Überprüfung zusenden. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Checklisten. Im Anschluss erhalten Sie von uns dann das vollständige Beratungsprotokoll.
Förderung Bund
Was ist die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine deutsche Förderbank, die spezielle Programme zur Förderung des Baus und der Sanierung von Wohngebäuden vergibt. Ein besonderes Augenmerk der KfW liegt dabei, auf Energieeffizienz und nachhaltigem Bauen. Die KfW ist die Förderstelle für alle Komplettsanierungen und die Heizungstechnik.
Was ist ein Ergänzungskredit?
Der Ergänzungskredit der KfW kann zur Finanzierung von bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung beantragt werden. Er ist mit vergünstigten Zins in einer Höhe von bis zu 120.000 € möglich. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der KfW.
Was ist das BAFA?
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist. Sie ist als Förderstelle des Bundes für alle Einzelmaßnahmen zuständig, die an einem Bestandsgebäude durchgeführt werden. Darunter fallen Maßnahmen an der Gebäudehülle ebenso wie die Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Die Heizungsanlage selbst wird allerdings von der KfW gefördert.
Einen gesamten Überblick über die Fördertatbestände können Sie sich hier als PDF von der Website der BAFA herunterladen.
Technische Projektbestätigung & Co – Nachweise bei KfW und BAFA
Bei einer Förderung durch die KfW oder die BAFA sind unterschiedliche Nachweise vor Beginn der Sanierungsarbeiten und zu ihrem Abschluss notwendig; die Namen der verschiedenen Dokumente haben wir Ihnen in dieser Grafik zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie dazu, was hier im Einzelfall genau benötigt wird.


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Wir helfen Ihnen gerne im direkten Gespräch weiter! Vereinbaren Sie entweder einen ausführlichen Erstberatungstermin bei uns im EBZ oder melden Sie sich telefonisch zu unseren Öffnungszeiten.