Die nächste stufe des heizungsgesetz (GEG)

Das gilt ab Juli 2026 für Ihre Heizung

Ab dem 01.07.2026 greift die neue Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, in Stuttgart. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnenden dürfen nur noch Heizungen (Wärmeerzeugung und /oder Warmwasserbereitung) eingebaut werden, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien heizen.

Grafik zur vereinfachten Darstellung für klimafreundliches heizen bei Bestand und Neubauten
Die wichtigsten Informationen zum klimafreundlichen Heizen für Neubauten und Bestand.
*siehe Beispielfälle

Regelung ab Juli 2026 für Stuttgart

Neue Heizungen, die ab Juli eingebaut werden, müssen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

Weiterhin erlaubte Heizungssysteme

Es wird weiterhin mehrere zulässige Lösungen geben. Dazu zählen unter anderem:

  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Pellet- und Biomasseheizungen
  • Hybridheizungen mit erneuerbarem Hauptanteil
  • Heizungen auf Basis von biogenen oder synthetischen Brennstoffen (z.B. Biogas oder Bioöl)

Funktionierende Öl- und Gasheizungen sind auch ab Juli 2026 nicht verboten, gelten aber als Auslaufmodelle. Spätestens 2045 müssen alle fossilen Heizsysteme, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch funktionieren, durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Hybride Heizungssysteme mit einem Hauptanteil an erneuerbaren Energien erlauben eine Kombination, beispielsweise eine Wärmepumpe und eine Gasheizung. Hierbei können jedoch auch nachweispflichtige Kombinationen entstehen.

Wir empfehlen einen kostenfreien Erstberatungstermin im EBZ zur Klärung aller offenen Fragen.

Übergangslösungen bei Heizungshavarie

Defekte Öl- und Gasheizungen dürfen repariert und dann weitergenutzt werden. Bei irreparablem Defekt, der sogenannten Heizungshavarie, gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, sollte der Umstieg auf eine nachhaltige Heizung nicht sofort möglich sein.

Beispielfälle

Fall 1

Ein Einfamilienhaus in Stuttgart West heizt mit einer Gasheizung. Diese geht im November 2026 kaputt. Eine schnelle Lösung muss her. Um sich Zeit für die Planung einer Wärmepumpe zu verschaffen, bauen die Besitzer erneut eine Gasheizung ein. Dies ist durch die fünfjährige Übergangsfrist im GEG möglich. In diesen 5 Jahren ist Zeit, Anpassungen z.B. an der Gebäudehülle oder an den Heizkörpern vorzunehmen, um die Wirtschaftlichkeit des neuen Wärmeerzeugers zu erhöhen. Nach spätestens 5 Jahren muss die Gasheizung dann aber gegen eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien ausgetauscht werden. Mit einer Wärmepumpe wird diese Vorgabe erfüllt.

Fall 2

Ein Mehrfamilienhaus in Stuttgart Ost wird mit Gas-Etagenheizungen beheizt. Im Winter 2026 havariert die Heizung der Wohnung im 3. Stock. Die Besitzerin der Wohnung entscheidet sich, die Übergangsfrist von 5 Jahren zu nutzen und vorerst nochmal eine Gasetagenheizung einzubauen. Das GEG schreibt vor, dass innerhalb der 5-jährigen Übergangsfrist eine WEG-Versammlung durch die Hausverwaltung einberufen werden muss, um die Entscheidung zu treffen, ob die Heizanlage im ganzen Gebäude zentralisiert werden soll (§ 71 n GEG – Einzelnorm). Die WEG-Versammlung beschließt die Heizung im ganzen Haus zu zentralisieren, denn nur so ist der Umstieg auf eine gemeinschaftliche Wärmepumpe im Hinterhof möglich. Die Übergangsfrist verlängert sich dadurch um weitere 8 Jahre. Spätestens 13 Jahre nach der Havarie muss jedoch eine Heizung mit mindesten 65 % erneuerbaren Energien verbaut sein. Zum Beispiel mit einer Wärmepumpe wird diese Vorgabe erfüllt.

Fall 3

Die Gasheizung des Einfamilienhauses in Stuttgart Nord läuft noch ohne Probleme. Die Besitzer möchten vorausschauend handeln und lassen sich von ihrem Heizungsbauer zu gesetzlichen Vorgaben und den sich ihnen bietenden Möglichkeiten beraten. Der Heizungsbauer prognostiziert, dass die Heizung noch knapp 10 Jahre durchhalten wird. Er rät aber dazu, das Haus in den nächsten Jahren zu sanieren, so dass der Energieverbrauch sinkt und eine Wärmepumpe dann sehr effizient läuft. Sollte zeitnah saniert werden, besteht aktuell die Möglichkeit einen Klimageschwindigkeitsbonus zu erhalten sowie weitere momentan noch bestehende attraktive Förderungen des Bundes und der Stadt Stuttgart zu erhalten.

Welche Übergangsfrist gilt, wenn ich in einem Wärmenetzanschlussgebiet wohne?

Allgemein gilt, wenn ein Vertrag mit den Netzbetreibern bereits geschlossen ist, beträgt die Frist zum Umstieg 10 Jahre. Ein Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung kann damit nicht vermieden werden, selbst wenn das Wärmenetz noch nicht die Anforderungen erfüllt.


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