Jetzt noch attraktive Förderungen nutzen
So unterstützt der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist das Förderprogramm des Bundes im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden, das begleitend zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung finanziell unterstützt. Unklar ist, wie lange die Förderung in dieser Art noch besteht. Sichern Sie sich jetzt noch attraktive Fördergelder für den Heizungstausch.

Bis zu 70 Prozent Zuschuss für den Heizungsaustausch
Kernstück der BEG ist die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese gilt für alle Antragsstellende, die eine alte fossile Heizung (Öl-, Gasheizung) durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Einen Effizienzbonus von weiteren 5 Prozent gibt es, bei Wärmepumpen wenn z.B. Erdwärme zum Einsatz kommt.
Zusätzlich können selbst nutzende Eigentümer:innen einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent erhalten. Dieser sinkt allerdings alle zwei Jahre um 3 Prozent. Somit erhält man ab Januar 2029 beispielsweise noch 17 Prozent Geschwindigkeitsbonus.
Ein weiterer Förderbaustein ist der Einkommensbonus. Wer jährlich maximal 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat, kann zusätzliche 30 Prozent Förderung erhalten. Somit sind insgesamt maximal bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
Besonderheiten bei Mehrfamilienhäusern
Für die erste Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern gilt dasselbe wie bei Einfamilienhäusern: Maximal förderfähig sind 30.000 Euro der Kosten für den Heizungsaustausch. Die Zuschüsse und die Grenze der maximal förderfähigen Kosten steigen bei weiteren Wohneinheiten.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
der Kauf und die Installation von
- solarthermischen Anlagen
- Biomassenheizungen
- elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizung
- innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
Reine Öl- und/oder Gasheizungen gelten künftig als Auslaufmodelle, sie dürfen repariert werden, sollen aber bis 2045 vollständig von klimafreundlichen Alternativen ersetzt werden.
Zuschuss und Kredit kombinieren
Neben dem Zuschuss können Antragstellende einen zinsgünstigen Förderkredit in Anspruch nehmen. Dieser liegt je nach Programm bei bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer sind Zinssätze ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins möglich, insbesondere bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.
Auch für Unternehmen und Investoren gibt es eigene Fördervarianten für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit Förderzuschüssen von bis zu 35 Prozent und ergänzenden Kreditangeboten.
Energieberatung schafft Klarheit – Beratungspflicht bei fossilen Heizungen
Aufgrund der komplexen Förderlandschaft empfiehlt es sich, frühzeitig eine kostenlose Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Vor dem Einbau einer neuen fossilen Heizung bis Juni 2026, ist zudem eine Beratung mit einer fachkundigen Person vorgeschrieben. Ein Individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) wird staatlich bezuschusst und unterstützt Eigentümer:innen dabei, die energetische Sanierung sinnvoll und wirtschaftlich umzusetzen. Derzeit beläuft sich die Förderung auf bis zu 50 Prozent der Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt Bürgerinnen und Bürger beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung zusätzlich mit einem kommunalen Förderprogramm. Informationen zum Heizungsprogramm finden Sie auf der EBZ-Website oder auf der Seite der Landeshauptstadt Stuttgart.

Kein Durchblick im Förderdschungel?
Wie können Sie die Förderprogramme optimal nutzen bei einem Heizungsaustausch oder Einbau? In einem kostenfreien Erstberatungstermin beantworten wir all Ihre initialen Fragen und beraten Sie auch in Hinblick auf die Förderprogramme.