Stuttgarter Förderprogramm (neue Richtlinie seit 07.05.2026)

Heizungsprogramm

Aktualisierte Richtlinie seit 07. Mai 2026

So unterstützt die Stadt Stuttgart Ihren Heizungswechsel

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Inhalten des Förderprogramms zur Förderung von klimafreundlicher Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung.

Detailaufnahme einer Heizung mit sichtbarem Regler. Auf dem oberen Bereich der Heizung stecken mehrere 100- und 50-Euro-Scheine.

Allgemeines zu den förderfähigen Maßnahmen

Gefördert wird die Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeerzeugung und Heizungsoptimierung sowie damit verbundene Unterstützungsmaßnahmen.

Dies umfasst Maßnahmen zur erstmaligen Realisierung:

  • elektrische Wärmepumpen inklusive Erdwärmenutzung
  • Wärmeübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz
  • thermische Solaranlagen oder des thermischen Anteils photovoltaisch-thermischer Sonnenkollektoren
  • Vergrößerung der Heizkörper oder Montage einer neuen Fußbodenheizung
  • Zentralisierung der Heizung

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen außerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart
  • Maßnahmen, die gesetzlich oder aufgrund bestehender Vorschriften (u. a. Bebauungspläne, Grundlagenvereinbarungen, städtebauliche Verträge und Kaufverträge) verpflichtend zu errichten sind.
  • Maßnahmen, denen planungs- oder baurechtliche Belange entgegenstehen
  • Maßnahmen in Eigenarbeit und Produkte aus eigener Herstellung
  • Maßnahmen in Gebäuden, deren Raumwärmebedarf vor Vorhabenbeginn bereits zu mindestens 85 % durch eine elektrische Wärmepumpe, einen Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Pelletheizung gedeckt werden
  • Maßnahmen, die vor dem in Abschnitt 1 der Richtlinie definierten Vorhabensbeginn bereits begonnen wurden

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Fördermittelkombination

Wie können Sie verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren und Ihr Sanierungsvorhaben damit optimal fördern lassen? In einem kostenfreien Erstberatungstermin beantworten wir all Ihre initialen Fragen und beraten Sie auch in Hinblick auf die Förderprogramme.

Das wird im aktualisierten Heizungsprogramm genau gefördert

Wärmepumpen
  • Der Fördersatz beträgt 300 € / kW. Maßgeblich ist die Anlagen-Heizleistung bei einer Vorlauftemperatur von 35 Grad der neuen Heizung gemäß der Liste der förderfähigen Anlagen der BAFA.
  • Die Wärmepumpe muss bei der BAFA als förderfähige Anlage gelistet sein.
  • Ein rechnerischer Nachweis ist erforderlich aus dem hervorgeht, dass folgende Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens erreicht wird:
    • 3,0 in denkmalgeschützten Gebäuden
    • 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
    • 3,5 bei Luft/Luft-Wärmepumpen
    • Luft-Luft-Wärmepumpen müssen mindestens einen SCOP von 4,0 erfüllen
  • Die Förderung von dezentralen Wärmepumpen ist möglich
  • Geothermiesonden werden mit 50 pro laufenden Sondenmeter gefördert.
  • Maximale Fördersumme: 100.000 €
Wärmeübergabestation + deren Realisierung bei Anschluss an ein Wärmenetz
  • Der Fördersatz beträgt 100 € / kW. Maßgeblich ist die mit dem Netzbetreiber vertraglich vereinbarte Anlagenleistung der Wärmeübergabestation.
  • Der Anschluss muss an ein klimaneutrales Wärmenetz erfolgen.
  • Maximale Fördersumme: 30.000 €
Thermische Solaranlagen
  • Die Höhe der Förderung bei thermischen Solaranlagen richtet sich nach dem jährlichen Kollektorertrag (Solar Keymark) und der Anzahl der installierten Kollektoren.
  • Es gilt folgende Formel: 0,30 Euro x jährl. Kollektorertrag x Anzahl Kollektoren
  • Maximale Fördersumme: 10.000 €
Unterstützungsmaßnahmen
  • Als Unterstützungsmaßnahmen zum Heizungstausch werden die Anpassung der Wärmeverteilung und Heizflächen sowie eine Zentralisierung der Heizung gefördert.
  • Unterstützungsmaßnahmen werden nur gefördert, wenn eine neue Heizung eingebaut wird.
  • Die Höhe der Förderung zur Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen beträgt 500 Euro je abgetrenntem, beheiztem Raum.
  • Die Höhe der Förderung zur Umstellung von dezentralen Heizungen auf Zentralheizung beträgt 200 Euro/kW der Leistung.
  • Maximale Fördersumme Anpassung der Wärmeverteilung und Heizflächen: 20.000 €
  • Maximale Fördersumme Zentralisierung der Heizung: 20.000 €
Vorhaben mit besonderem Unterstützungsbedarf

Sollte eines der folgenden Kriterien zutreffen, wird die Fördersumme für eine Wärmepumpe, eine Wärmeübergabestation, bzw. eine Solarthermieanlage um 10% erhöht.

  • Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
  • Das Gebäude ist ein Worst-Performing-Building.
  • Im Haushalt des Zuwendungsempfängers ist eine FamilienCard vorhanden.
  • Der Zuwendungsempfänger erhält Wohngeld inkl. Lastenzuschuss.

Informationen zum Ablauf

Das Förderprogramm ist am Amt für Umweltschutz angesiedelt. Dieses übernimmt die inhaltliche Betreuung und steht bei Fragen zur Verfügung. Wenden Sie sich hierfür gerne direkt an heizungsprogramm@stuttgart.de.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Die Antragsstellung im städtischen Heizungsprogramm erfolgt digital über ein Portal der Stadt Stuttgart. Hierfür ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Der genaue Ablauf ist auf der Homepage der Stadt Stuttgart beschrieben.

Welche Dokumente muss ich mit dem Antrag einreichen?

Zusätzlich zum Förderantrag sind mindestens folgende Unterlagen bei der Bewilligungsstelle einzureichen:

  • Angebote der ausführenden Firmen
  • Nachweis der Zustimmung des Eigentümers, falls erforderlich

Sofern zutreffend bei:

  • Wärmepumpen aller Art
    • Erklärung, dass die Wärmepumpe auf der aktuellen BAFA-Liste steht
    • Berechnung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650 bzw. Fachunternehmererklärung
  • Wärmepumpen mit Erdwärmenutzung
    • Ersteinschätzung (Schreiben oder Email) des Sachgebiets „Technischer Grundwasser- und Bodenschutz, Altlasten“ des Amts Umweltschutz
  • Wärmepumpen mit der Wärmequelle Außenluft
    • Datenblatt mit Informationen zum Schallleistungspegel des Geräts
    • Nachweis zur Einhaltung TA Lärm
  • Anschluss an ein Wärmenetz
    • Nachweis über die Klimaneutralität des Wärmenetzes oder Bescheinigung des Energieversorgers,
      die bestätigt, dass das Wärmenetz bis spätestens 2035 mit klimaneutraler Wärme betrieben wird (bei Wärmenetzen)
  • Unterstützungsmaßnahme – Zentralisierung der Heizung
    • Heizlastberechnung
  • Zusätzlich sofern zutreffend:
    • Erklärung über Vorsteuerabzugsberechtigung
    • Erklärung, dass der Antrag im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, insbesondere Denkmalschutz, Baumschutz
    • Erklärung über Inanspruchnahme von Förderungen aus anderen Förderrichtlinien für die geplante Maßnahme
Wie läuft die Auszahlung des Zuschusses ab?

Der Auszahlungsantrag muss spätestens ein Jahr (zwei Jahre bei Fördertatbestand Wärmenetzanschluss) nachdem Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben bei der Bewilligungsstelle eingereicht sein. Alle Details zum Ablauf und welche Unterlagen zusätzlich eingereicht werden müssen, sind auf dem Bewilligungsbescheid beschrieben.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Kosten der Sanierung zunächst von Ihnen beglichen werden müssen. Nach Einreichung der Auszahlungsantrags (inkl. Rechnungen der ausführenden Firmen) wir Ihnen die Fördersumme von der Stadt Stuttgart ausbezahlt. Bitte planen Sie diese vorübergehende Zwischenfinanzierung bei Ihrer Planung ein.


Relevante Downloads und weiterführende Links

  • Die Informationsseite der Landeshauptstadt Stuttgart zum Heizungsprogramm finden Sie hier.
  • Eine Übersicht aller Förderprogramme der Stadt Stuttgart finden Sie hier.