Unsere Antworten auf häufig gestellte fragen

FAQ Förderprogramme

Förderprogramme allgemein

Zu welchem Zeitpunkt müssen Förderungen beantragt werden?

Die Förderung bei der Stadt Stuttgart muss vor der Beauftragung der Sanierungsmaßnahme beantragt werden.  Für die Bundes-Förderungen der BAFA und KfW muss ein „Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung“ abgeschlossen sein. Erst danach kann die Förderung beantragt werden.

Kann ich verschiedene Förderprogramme kombinieren?

Die Förderprogramme vom Bund und Stadt Stuttgart sind grundsätzlich miteinander kombinierbar, sofern die maximale Förderhöhe von 70 % nicht überschritten wird.

Was ist ein Effizienzhaus?

Das Effizienzhaus ist ein Standard für die Energieeffizienz von Gebäuden. Der Energiestandard wird mithilfe einer Zahl angegeben. Diese Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Energiebedarfs im Vergleich zu einem berechneten Referenzgebäude, das Haus benötigt.

Beispiel: Ein Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 % des Primärenergiebedarfs im Vergleich zu einem Referenzgebäude.

Wann bekomme ich das Geld von der Förderstelle?

Bei Förderprogrammen mit Zuschüssen wird das Geld erst nach Fertigstellung der Maßnahme und Überprüfung der bezahlen Rechnungen ausbezahlt. Falls Sie nicht ausreichend Kapital zur Verfügung haben ist demnach eine Zwischenfinanzierung notwendig.

Förderungen Stadt Stuttgart

Welche Förderprogramme hat die Stadt Stuttgart?

Neben dem Energiesparprogramm und dem Heizungstauschprogramm unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart ihre Bürger:innen zusätzlich mit weiteren Förderprogrammen für eine energetische Sanierung. Die einzelnen Fördertatbestände finden Sie in dieser separaten Übersicht zusammengefasst.

Wo muss ich meinen Antrag auf Förderungen der Stadt Stuttgart einreichen?

Der Antrag auf Förderung im Energiesparprogramm (ESP) und dem Heizungstauschprogramm (ÖAP) wird beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingereicht – nicht beim EBZ.
Das EBZ ist nur für die kostenfreie Erstberatung und die Erstellung des für den Antrag benötigten Beratungsprotokolls oder Fördernachweises zuständig.

Welche Rolle hat das EBZ im Bezug auf das Energiesparprogramm (ESP) und das Heizungstauschprogramm (ÖAP)?

Das Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. ist die unabhängige Prüfstelle der Stadt und für die technische, fachliche Seite einer Sanierung zuständig. Es stellt nach Prüfung von Handwerksangeboten das für den Antrag benötigte Beratungsprotokoll oder den Fördernachweis aus.

Die Antragsstellung und Zuschusszahlungen laufen hingegen über das Amt für Stadtplanung und Wohnen, ebenso wie die mögliche Beantragung einer Fristverlängerung.

Was muss ich machen, um den Fördernachweis zu erhalten?

Einen Fördernachweis brauchen Sie für die Beantragung einer Komplettsanierung im Energiesparprogramm. Voraussetzung für den Fördernachweis ist, neben der Beratung, ein Handwerkerangebot über das jeweilige Sanierungsvorhaben. Nach erfolgreicher Sanierung wird bei einem Vor-Ort-Termin die Umsetzung der Maßnahmen überprüft und mit anderen Handwerkerrechnungen abgeglichen.

Anschließend wird der vom EBZ erstellte Fördernachweis postalisch an Sie versendet. Diesen können Sie dann zusammen mit den anderen Unterlagen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen einreichen, welches dann für eine abschließende Überprüfung und die Auszahlung zuständig ist.

Welche Unterlagen für den Erhalt eines Fördernachweises Sie wann bei welcher Institution einreichen sollten, finden Sie auch in der Checkliste.

Was muss ich machen, um das Beratungsprotokoll zu erhalten?

Das Beratungsprotokoll benötigen Sie um die Förderung von Einzelmaßnahmen im Energiesparprogramm zu erhalten oder einen Antrag im Heizungsaustauschprogramm stellen zu können.

Um das erforderliche Protokoll zu erhalten, ist nicht nur eine kostenlose Erstberatung im EBZ notwendig. Nach dem Beratungsgespräch senden Sie uns entsprechende Handwerkerangebote und weitere relevante Unterlagen zur Überprüfung zu. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den Checklisten.

Förderung Bund

Was ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine deutsche Förderbank, die spezielle Programme zur Förderung des Baus und der Sanierung von Wohngebäuden, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen, vergibt. Die KfW ist die Förderstelle für alle Komplettsanierungen und die Heizungstechnik.

Was ist ein Ergänzungskredit?

Der Ergänzungskredit der KfW mit vergünstigtem Zins, kann zur Finanzierung von bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung in einer Höhe von bis zu 120.000 € beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite der KfW.

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist und die Förderstelle des Bundes für alle Einzelmaßnahmen an einem Bestandsgebäude. Darunter fallen Maßnahmen an der Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung und Anlagentechnik, jedoch nicht der Heizungsanlage, diese wird von der KfW gefördert.

Einen gesamten Überblick über die Fördertatbestände der BAFA können Sie sich hier herunterladen: Förderübersicht BAFA.

Technische Projektbestätigung & Co – Nachweise bei KfW und BAFA

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