

unsere Antworten auf häufig gestellte fragen
FAQ: Energieberatung
Energieberatung im EBZ
Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
https://ebz-stuttgart.de/kostenfreie-erstberatung/ Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Immobilie im Stuttgarter Stadtgebiet befinden muss. Lesen Sie sich bitte auch die Informationen zur kostenfreien Erstberatung durch, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Wo finden die Beratungen statt?
Die kostenlose Erstberatungen können nach vorheriger Vereinbarung entweder persönlich im Energieberatungszentrum Stuttgart (Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart), als Videokonferenz oder per Telefonat durchgeführt werden.
Was kostet die Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Die Kosten hierfür übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart für Sie.
Wie lange dauert eine Erstberatung?
Die Erstberatung dauert in der Regel etwa 45 Minuten.
Wer führt die Beratungen durch?
Die Beratungen werden von den erfahrenen Energieberater:innen des EBZ durchgeführt. (Hier finden Sie einen Überblick über das gesamte EBZ-Team.)
Wie bekomme ich ein Beratungsprotokoll?
Beim kostenlosen Erstberatungstermin wird noch kein Beratungsprotokoll erstellt. Das Beratungsprotokoll, welches Voraussetzung für Förderungen im Energiesparprogramm und Heizungstauschprogramm der Stadt Stuttgart ist, bekommen Sie erst im Nachhinein und wenn Ihre dafür benötigten Unterlagen vollständig vorliegen (siehe Checklisten ESP und Checklisten ÖAP).
Energieberatung allgemein
Wozu brauche ich eine:n Energieberater:in?
Ein:e Energieberater:in berät Sie zu allen Fragen rund um den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, um die Einsparmöglichkeiten, die Sie durch Sanierungsmaßnahmen gewinnen, sowie um die zugehörigen Förderprogramme von Bund und Stadt.
Um Fördermittel vom Bund erhalten zu können, sind Sie dazu verpflichtet, eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch zu nehmen und das Angebot einer energetischen Baubegleitung zu nutzen.
Bei Sanierungsmaßnahmen überprüfen unsere Energieberater:innen im Rahmen der Baubegleitung beispielsweise, ob die gewünschten Energieeinsparungen erreicht werden und ob alle technischen Mindestanforderungen für den Erhalt der Förderung erfüllt werden.
Energieberatende sind auch für die Erstellung von förderfähigen Sanierungsfahrplänen zuständig.
Welche Leistungen umfasst eine Energieberatung?
Die Energieberatung kann je nach Bedarf unterschiedlichen Umfang annehmen. Im EBZ bieten wir folgende Formen der Energieberatung an:
- Kostenlose Erstberatung
- Erstellung von Individuellen Sanierungsfahrplänen
- Energetische Baubegleitung
Das EBZ bietet eine unabhängige und gewerkeübergreifende Energieberatung an.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ein iSFP ist ein standardisierter, vom Bund geförderter Beratungsbericht zu einem Gebäude. In diesem Beratungsbericht werden bis zu 5 Maßnahmenpakete aufgezeigt, die es ermöglichen, den Status eines Effizienzhauses zu erreichen. Diese Maßnahmenpakete werden von einem Energieberater basierend auf einer Vor-Ort-Begehung und der Analyse des energetischen Zustandes Ihres Gebäudes für Sie individuell erstellt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum iSFP.
Was ist ein iSFP mit Anhang?
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine Komplettsanierung durchführen wollen und diese durch das Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart fördern lassen wollen, können Sie den individuellen Sanierungsfahrplan mit Anhang beauftragen. So erhalten Sie neben Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan auch direkt den Fördernachweis, den Sie für die Beantragung der Förderung bei der Stadt benötigen.
Was beinhaltet eine Baubegleitung – und was nicht?
Die Baubegleitung hat in erster Linie die Aufgabe, Sie zu beraten, welche Maßnahmen bei einer Sanierung zur Steigerung der Energieeffizienz geeignet sind, und anschließend zu überprüfen, dass diese Maßnahmen auf der Baustelle umgesetzt wurden. Dabei wird insbesondere auch geprüft, ob die umgesetzten Maßnahmen die angestrebte Effizienzsteigerung erreichen und die technischen Anforderungen für den Erhalt der Förderung erfüllen. Wichtig: Die Baubegleitung ist keine Bauleitung und beinhaltet auch keine Termin- oder Kostenkontrolle. In ihrem Rahmen wird keine Schadensbegutachtung durchgeführt, sie ist daher auch nicht für die Klärung von Konflikten mit Handwerkern oder Nachbarn zuständig.
Weitere Informationen zur Baubegleitung haben wir Ihnen auf einer separaten Seite zusammengestellt.

Ihre Frage konnte noch nicht beantwortet werden?
Wir helfen Ihnen gerne im direkten Gespräch weiter! Vereinbaren Sie entweder einen ausführlichen Erstberatungstermin bei uns im EBZ oder melden Sie sich telefonisch zu unseren Öffnungszeiten.