
unsere Antworten auf häufig gestellte fragen
FAQ Beratung
Energieberatung im EBZ
Wie kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Hier können Sie sich einen kostenlosen Erstberatungstermin buchen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Immobilie in Stuttgart verortert sein muss. Lesen Sie sich auch die Informationen zur kostenfreien Erstberatung durch, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Wo finden die Beratungen statt?
Die kostenlose Erstberatungen können nach vorheriger Vereinbarung entweder im Energieberatungszentrum Stuttgart in der Gutenbergstraße 76, 70176 Stuttgart, als Videokonferenz oder Telefonat durchgeführt werden.
Was kostet die Beratung?
Die Erstberatung ist kostenlos. Die Kosten hierfür übernimmt die Landeshauptstadt Stuttgart für Sie.
Wie lange dauert eine Erstberatung?
Die Erstberatung geht in der Regel 45 Minuten.
Wer führt die Beratungen durch?
Die Beratungen werden von erfahrenen Energieberater:innen des EBZ durchgeführt. Einen Überblick über das gesamte EBZ-Team erhalten Sie hier.
Wie bekomme ich ein Beratungsprotokoll?
Beim kostenlosen Erstberatungstermin wird kein Beratungsprotokoll erstellt. Das Beratungsprotokoll, welches Voraussetzung für Förderungen im Energiesparprogramm und Heizungstauschprogramm der Stadt Stuttgart ist, bekommen Sie erst im Nachhinein und wenn Ihre dafür benötigten Unterlagen vollständig vorliegen (siehe Checklisten ESP und Checklisten ÖAP).
Energieberatung allgemein
Wozu brauche ich eine:n Energieberater:in?
Ein:e Energieberater:in berät Sie zu allen Fragen rund um den Energieverbrauch Ihrer Immobilie, den Einsparmöglichkeiten durch Sanierungsmaßnahmen und die zugehörigen Förderprogramme von Bund und Stadt.
Für die Förderungen vom Bund sind eine zertifizierte Energieberatung und energetische Baubegleitung verpflichtend. Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, überprüft ein Energieberater beispielsweise, ob die gewünschten Energieeinsparungen erreicht werden und alle technischen Mindestanforderungen für den Erhalt der Förderung erfüllt werden (= Baubegleitung).
Energieberatende sind auch für die Erstellung von förderfähigen Sanierungsfahrplänen zuständig.
Welche Leistungen umfasst eine Energieberatung?
Die Energieberatung kann je nach Bedarf unterschiedlichen Umfang annehmen. Im EBZ bieten wir folgende Formen der Energieberatung an:
- Kostenlose Erstberatung
- Erstellung von Individuellen Sanierungsfahrplänen
- Energetische Baubegleitung
Das EBZ bietet eine unabhängige und gewerkeübergreifende Energieberatung an.
Was ist ein iSFP (= individueller Sanierungsfahrplan) ?
Ein iSFP ist ein standardisierter, vom Bund geförderter Beratungsbericht zu einem Gebäude. In diesem Beratungsbericht werden bis zu 5 Maßnahmenpakete aufgezeigt, die zur Erreichung eines Effizienzhauses führen. Diese Maßnahmenpakete werden von einem Energieberater basierend auf einer Vor-Ort-Begehung und der Analyse des energetischen Zustandes Ihres Gebäudes für Sie individuell erstellt.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum iSFP.
Was ist ein iSFP mit Anhang?
Wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine Komplettsanierung durchführen wollen und diese durch das Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart fördern lassen wollen, können Sie den iSFP mit Anhang beauftragen. So erhalten Sie neben Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan auch direkt den Fördernachweis, den Sie für die Beantragung der Förderung bei der Stadt benötigen.
Was beinhaltet eine Baubegleitung – und was nicht?
Die Baubegleitung hat in erster Linie die Aufgabe Sie bezüglich Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei einer Sanierung zu beraten und die Umsetzung dieser Maßnahmen auf der Baustelle zu überprüfen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die umgesetzten Maßnahmen die angestrebte Effizienzsteigerung und die technischen Anforderungen für den Erhalt der Förderung erfüllt. Die Baubegleitung ist keine Bauleitung und übernimmt keine Termin- oder Kostenkontrolle. Sie macht keine Schadensbegutachtung und ist auch nicht für die Klärung von Konflikten mit Handwerkern oder Nachbarn zuständig.
Weitere Informationen zur Baubegleitung haben wir Ihnen auf einer separaten Unterseite zusammengestellt.

Ihre Frage konnte noch nicht beantwortet werden?
Dann vereinbaren Sie entweder einen ausführlichen Erstberatungstermin bei uns im EBZ oder melden sich telefonisch zu unseren Öffnungszeiten.