Unsere Leistungen für Ihre eigenen vier Wände
Von der allgemeinen Beratung über die Durchführung von Energiediagnosen, bis hin zur Endkontrolle – das EBZ bietet für Privathaushalte ein umfassendes Leistungsspektrum rund um Gebäudesanierung und Neubau.
In einem Erstberatungstermin beantworten wir zunächst Ihre Einzelfragen und gehen, sofern es Ihnen schon vorliegt, Ihr Angebot durch. Außerdem besprechen wir mit Ihnen den genauen „Sanierungsfahrplan“ und sprechen Ihnen Empfehlungen zum grundsätzlichen Vorgehen aus. Die Erstberatung ist unabhängig und kostenlos. Außerdem führen wir vor Ort eine Energiediagnose gemäß dem Stuttgarter Sanierungsstandard durch, in der wir den allgemeinen Gebäudezustand, die Gebäudehülle, das Heizsystem und die Warmwasserbereitung begutachten und bewerten. Denn auch wenn Sie zunächst nur einzelne Maßnahmen ausführen möchten, lohnt sich die Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsgesamtplans. So lassen sich notwendige Vor- oder Folgearbeiten gleich mit einbeziehen und damit teilweise erhebliche Kosten einsparen.
Aufbauend auf einer Energiediagnose kann ein Architekt eine Planung und Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen. Er erarbeitet ein Leistungsverzeichnis, holt zur Kostenoptimierung mehrere vergleichbare Angebote ein und prüft diese hinsichtlich Preis, Qualität und Vollständigkeit. Während der Ausführung der Arbeiten koordiniert und kontrolliert er die Sanierungsmaßnahmen, um eine vollständige, fach- und fristgerechte Ausführung sicherzustellen. Für die Sanierung eines Bestandgebäudes empfiehlt es sich, einen Architekten oder Ingenieur zu beauftragen, der auf energetische Sanierungen spezialisiert ist und nach dem Stuttgarter Sanierungsstandard arbeitet. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den passenden Architekten und Handwerker zu finden.
Außerdem finden Sie auf folgenden Seiten Informationen:
Architekten und Ingenieure
Energieeffizienz-Experten (EEE)
Handwerker
Unsere Fachingenieure prüfen bei der Baubegleitung unter den Gesichtspunkten der Energieoptimierung und Erlangung von Fördermitteln, ob alle technischen Vorgaben gemäß dem Stuttgarter Sanierungsstandard eingehalten werden. Anschließend erhalten Sie bei Bedarf einen Energiebedarfsausweis, der inzwischen bei Neubauten, Neuvermietungen und Verkauf Pflicht ist. Die Details sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.