Geplante EEG-Novelle

Photovoltaik: Schnelles Handeln kann sich lohnen

Für Photovoltaikanlagen könnten sich die Förderbedingungen ab 2027 deutlich verändern. Grundlage ist der Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027), der derzeit parlamentarisch beraten wird und noch angepasst werden kann. Hier erläutern wir Ihnen die wichtigsten geplanten Änderungen und zeigen, worauf Verbraucher:innen bei der Planung einer Solaranlage achten sollten.

Bislang erhalten Betreiber:innen neuer Anlagen 20 Jahre lang eine feste, garantierte Einspeisevergütung. Diese dauerhafte Garantie soll nach den aktuellen Reformplänen für neue Anlagen entfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten – gestaffelt nach Anlagengröße und Jahr der Inbetriebnahme. Sie soll ab 1. Januar 2027 bei 5,2 Cent/kWh starten und ab August 2027 halbjährlich sinken. Spätestens ab 2030 wäre für neue Anlagen keine gesetzliche Einspeisevergütung mehr vorgesehen – Überschussstrom müsste dann über einen Direktvermarkter zu schwankenden Börsenpreisen verkauft werden. Auch die höher vergütete Volleinspeisung soll entfallen und ist nach aktuellem Stand nur noch bis Ende 2026 möglich.

Photovoltaik-Dachanlage
Bislang erhalten Betreiber:innen 20 Jahre lang eine garantierte Einspeisevergütung. DAs könnte sich nun ändern.
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Was das für neue Anlagen bedeutet

Für bestehende Photovoltaikanlagen ändert sich nichts: Die zugesagte Vergütung bleibt über die gesamte Förderlaufzeit erhalten. Wer seine Anlage noch bis Ende 2026 in Betrieb nimmt, könnte sich zudem die derzeit geltenden Förderbedingungen sichern.

Für spätere Anlagen sind nach aktuellem Stand nur noch befristete und sinkende Vergütungen vorgesehen. Die Wirtschaftlichkeit einer neuen Photovoltaikanlage wird künftig noch stärker davon abhängen, wie viel des erzeugten Stroms im Haushalt selbst genutzt werden kann. Einnahmen aus der Einspeisung hingegen verlieren an Bedeutung.

Konkrete Tipps für Eigentümer:innen

Startzeitpunkt prüfen: Wer mit seiner Solaranlage noch 2026 in Betrieb gehen möchte, sollte Planung und Installation jetzt anstoßen, um sich die bisherigen Vergütungssätze zu sichern.

Wirtschaftlichkeit individuell berechnen lassen: Anschaffungskosten, Ertrag, Eigenverbrauch und künftige Strompreise gegenüberstellen – idealerweise mit unabhängiger Beratung.

Anlage stärker am eigenen Bedarf ausrichten: Da künftige Erlöse für Überschussstrom unsicherer werden, kann es wirtschaftlich sinnvoller werden, die Größe der neuen Anlage stärker am eigenen Strombedarf auszurichten.

Batteriespeicher einplanen: Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen, da der tagsüber erzeugte PV-Strom auch in den Abend- und Nachtstunden genutzt werden kann.

Wärmepumpe und E-Auto mitdenken: Wer den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein E-Auto plant, sollte den zusätzlichen Strombedarf bereits bei der Planung berücksichtigen.

Angebote vergleichen: Mehrere Angebote einholen, Ertragsprognosen kritisch prüfen und Anbieter auf Seriosität checken.

Direktvermarktung im Blick behalten: Bei Anlagen ohne feste Vergütung Konditionen verschiedener Direktvermarkter vergleichen und technische Voraussetzungen (intelligentes Messsystem) einplanen.

Wer unsicher ist, ob sich der Kauf einer neuen Anlage noch lohnt, sollte das nicht allein anhand der Vergütung entscheiden, sondern die individuelle Situation prüfen lassen. Unabhängig von der Diskussion um die Einspeisevergütung bleibt Photovoltaik für viele Haushalte eine Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs selbst zu decken und sich unabhängiger von den Entwicklungen auf den Energiemärkten zu machen.


Diese Mitteilung wurde uns von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt.

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