Änderungen der Bundesförderung BEG
Neue Förderregeln für den Heizungstausch: Das EBZ erklärt die wichtigsten Änderungen
Für Eigentümerinnen und Eigentümer gibt es wieder einmal Neuerungen bei den Rahmenbedingungen des Bundes rund um die energetische Gebäudesanierung. Das Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) ordnet die wichtigsten Änderungen ein und erklärt, worauf Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer jetzt achten sollten.

Die wichtigsten Änderungen bei der Heizungsförderung im Überblick
Bei der Heizungsförderung wird der Einkommensbonus neu geregelt. Die Staffelung des Einkommensbonus nach zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen wird künftig folgendermaßen erfolgen:
- Einkommen bis 30.000 €: Erhöhung auf 40 %
- Einkommen 30.000 bis 40.000 €: unverändert 30 %
- Einkommen bis zu 50.000 €: neuer Einkommensbonus von 10 %
Leben minderjährige Kinder im Haushalt, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Von diesen neuen Regeln profitieren insbesondere Familien und auch Rentnerinnen und Rentner, die in der Regel die größte Gruppe der Gebäudebesitzenden mit niedrigem Einkommen bilden.
Ebenfalls relevant: Die förderfähigen Kosten werden von 30.000 € auf 28.000 € abgesenkt und danach alle sechs Monate um weitere 750 € reduziert. Wer also erst später einen Antrag stellt, erhält eine deutlich geringere Förderung.
In die gleiche Kerbe schlägt auch die Absenkung des Klimageschwindigkeitsbonus, der den frühzeitigen Austausch alter, aber noch funktionstüchtiger fossiler Heizungen belohnt. Dieser wird von derzeit 20 % ab Neustart der Förderung um 4 %-Punkte alle 6 Monate abgesenkt. Ab Februar 2027 gibt es somit nur noch 16 % Geschwindigkeitsbonus.
Unstabile Rahmenbedingungen bremsen die Wärmewende
Dass der Rahmen, den der Bund für die Wärmewende vorgibt, sich insbesondere für Privateigentümer immer wieder ändert, ist ein Ärgernis. Verstärkt wird dieser Ärger durch eine schwer nachvollziehbare Kommunikation und kurzfristige Änderungen, die viele Eigentümer und Eigentümerinnen entweder mitten im Prozess treffen oder für Unsicherheit sorgen, ob überhaupt mit einem Sanierungsprozess gestartet werden soll.
„Viele Sanierungen scheitern gar nicht unbedingt an den Kosten, oft sind es auch prozessuale Unsicherheiten durch schwankende oder unklare Rahmenbedingungen, die für Zurückhaltung sorgen“, so Joshua Nothdurft, Geschäftsführer des Energieberatungszentrums.
„Aber auch wenn der Frust jetzt vielleicht da ist, können wir nur weiter appellieren, möglichst schnell ins Handeln zu kommen: Insbesondere, wenn man ohnehin schon über eine Sanierung nachdenkt.“ Frühzeitig zu handeln sei nicht nur aus Klimasicht empfehlenswert, sondern auch für den Geldbeutel. Wer zeitnah ins Handeln kommt, kann noch von höheren Förderungen profitieren.

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Stuttgarter Förderung weiterhin verlässliche Unterstützung
Für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger gibt es jedoch nach wie vor eine gute Nachricht: Die Landeshauptstadt setzt ihre Förderung des Umstiegs auf Wärmepumpen fort und bietet damit weiterhin eines der attraktivsten kommunalen Förderprogramme Deutschlands. Die städtische Förderung lässt sich nach wie vor mit der Bundesförderung kombinieren. Dadurch erhöht sich die gesamte Fördersumme deutlich und die Investitionskosten können häufig so weit reduziert werden, dass sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe durch niedrigere Heizkosten langfristig wirtschaftlich lohnt.
Beratung beim Energieberatungszentrum
Das EBZ bietet Stuttgarter Bürger:innen kostenlose Infoveranstaltungen und Erstberatungen an. In der Beratung können viele individuelle Fragen rund um Förderprogramme, Fördervoraussetzungen und technische Fragestellungen im direkten Gespräch mit den Expert:innen des EBZ geklärt werden. Joshua Nothdurft rät: „Auch weiterhin ist ein Umstieg auf die Wärmepumpe in fast allen Fällen technisch machbar und fast immer langfristig die beste Entscheidung. Am besten starten Sie Ihre Sanierungsreise mit einer Beratung im EBZ“.