Stuttgart senkt Mindestabstände – mehr Haushalte profitieren

Wärmepumpen-Förderung jetzt auch in dichter bebauten Wohngebieten möglich

Gute Nachrichten: Seit dem 01.05.2024 können deutlich mehr Bürger:innen vom Wärmepumpen-Programm der Stadt Stuttgart profitieren! Der Grund: Bislang hatte die Stadt als Voraussetzung für den Erhalt der Förderung deutlich größere Abstände zwischen Wärmepumpe und Nachbargebäuden gefordert, als vom Immissionsschutzgesetz vorgegeben. Die neuen Abstandsregelungen für die Stuttgarter Wärmepumpen-Förderung entsprechen nun den Abstandregelungen, die auch vom Land Baden-Württemberg empfohlen werden.

Ein Beispiel zeigt, wie sehr sich die Bedingungen für die Förderung vereinfacht haben: Im reinen Wohngebiet musste eine Wärmepumpe mit einem Schallpegel von 45 dB (das entspricht circa Flüsterlautstärke) bislang einen Mindestabstand von sieben Meter zum Nachbargebäude einhalten, um als förderfähig zu gelten. In vielen dichtbebauten Siedlungen ist dies jedoch kaum möglich. Nach den neuen Abstandsregeln müssen es jetzt nur noch drei Meter sein.

Je nach Lautstärke der Wärmepumpe und der Art des Wohngebiets gelten natürlich andere Regelungen, doch die Abstände haben sich in allen Fällen verringert. Die genauen Werte sind der untenstehenden Tabelle entnehmbar.

Die Stadt ermöglicht somit deutlich mehr Menschen und insbesondere auch Bürger:innen, die in dicht besiedelten Wohngebieten leben, von der Förderung zu profitieren und bringt die Wärmewende weiter voran.

Weitere Informationen zum Wärmepumpenprogramm finden Sie hier.

Im FAQ zum Stuttgarter Wärmepumpenprogramm werden außerdem weitere Fragen zur Abstandsregelung beantwortet.

In welcher Art von Baugebiet sich ihr Gebäude befindet, können Sie im gültigen Bebauungsplan nachsehen oder beim Bürgerservice Bauen erfragen (Tel.: 0711-21660100).

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