Solarpaket 1 – mehr Sonnenenergie, weniger Bürokratie
Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Solarpaket 1 vereinfacht seit dem 16.Mai. 2024 den Ausbau von Photovoltaikanlagen und trägt somit zur Beschleunigung der Energiewende bei.
Von den neuen Regelungen profitieren Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen aller Größen. Vom Balkonkraftwerk, über Anlagen auf Mehrfamilienhäuser bis hin zu großen Gewerbeanlagen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen:
Balkonkraftwerke
- Erhöhung der Leistung des Wechselrichters von 600 auf 800 Voltampere und Anhebung der maximal installierten Anlagenleistung auf 2000 Watt.
- Vereinfachte Inbetriebnahme durch Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Weiterbetrieb von alten Stromzählern übergangsweise gestattet.
Bestehende Photovoltaikanlagen
- Vereinfachtes Repowering durch Austausch der Module.
- Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen durch Verlängerung der Stromabnahme durch den Netzanbieter um weitere 5 Jahre.
Mehrfamilienhäuser
- Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ermöglicht es, den eigenen PV-Strom unbürokratisch an Mieter oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses weiterzugeben. Der Betreiber muss keine Vollversorgung mehr gewährleisten, sondern die Nutzer können einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter für die Reststromversorgung aus dem Netz abschließen.
- Anlagen auf Nebengebäuden wie Garagen werden auch nach dem Mieterstrommodell gefördert, solange dafür keine Netzdurchleitung erforderlich ist.
Gewerbeanlagen
- Verpflichtungsgrenze zur Direktvermarktung wird von 100 kW auf 200 kW angehoben.
- Höhere Förderung für Anlagen auf Gewerbeflächen.
- Vereinfachung für das Zusammenfassen von Anlagen.
Weitere Informationen zum Solarpaket 1 erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Informationen rund um PV erhalten Sie auch an einem unserer PV-Infonachmittage oder auf der Seite des PV-Netzwerks BW.