Antragsstellung für die KfW-Heizungsförderung nun für alle Zielgruppen möglich
Die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nun auch für die dritte und letzte Antragsstellergruppe geöffnet. Das bedeutet, seit dem 27. August können nun auch die Eigentümer:innen von vermieteten Einfamilienhäusern, Eigentümer:innen von selbst bewohnten oder vermieteten Wohnungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen einen Antrag auf Förderung für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung einreichen.
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