Wir beraten Sie zu Ihren Fördermöglichkeiten
Sie planen einen Neubau, der unter Energie- und Kostengesichtspunkten genau auf Ihre Wünsche zugeschnitten ist – oder eine Sanierung, um den Energieverbrauch Ihres Objekts zu reduzieren? Dann ist selbstverständlich der Fachmann gefragt.
Das EBZ berät Sie zu Ihren Fördermöglichkeiten, Bonuszahlungen und zinsgünstigen Darlehen. Denn Bund, Länder und Kommunen unterstützen Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung: Sie gewähren Zuschüsse oder bieten Ihnen ein zinsverbilligtes Darlehen an – so müssen Sie weniger Eigenkapital aufbringen und zahlen weniger Zinsen als bei konventionellen Bankkrediten.
Überblick über die einzelnen Fördermöglichkeiten
Öl-Austauschprogramm der Stadt Stuttgart (ÖAP)
Seit Januar 2018 gibt es ein neues Förderprogramm der Stadt Stuttgart zum Austausch von alten Ölheizungen gegen Heizanlagen mit emissionsärmeren Energieträgern. Das Programm kann, anders als beim ESP, auch von Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen oder Genossenschaften sowie Contractoren in Anspruch genommen werden.
Es ist möglich, die Zuschüsse des Öl-Austauschprogrammes mit dem Energiesparprogramm und/oder Zuschüssen der KfW zu kombinieren, sofern es sich um unterschiedliche Fördertatbestände handelt und die Kumulation gemäß den Regelungen der Bundesprogramme erlaubt ist.
Wie die Förderung über das ÖAP aufgebaut ist, was Sie bei der Beantragung von Zuschüssen beachten müssen und welche Unterlagen erforderlich sind erfahren Sie hier:
- Flyer zum Öl-Austauschprogramm - demnächst in aktualisierter Fassung verfügbar
- Richtlinie des Öl-Austauschprogramms (vom 06.06.2019)
- Antragsformular Öl-Austauschprogramm (vom 17.10.2019)
- Präsentation Öl-Austauschprogramm des EBZ
- Checkliste zum Öl-Austausch-Programm
Energiesparprogramm für Wohngebäude der Stadt Stuttgart (ESP)
Das Energiesparprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt Zuschüsse zu verschiedenen Gebäude-Sanierungsmaßnahmen. Welche Zuschüsse Sie erhalten, wenn Sie z. B. Ihr Dach sanieren, eine neue Heizung einbauen lassen oder eine Komplettsanierung planen und was Sie bei der Beantragung der Fördermittel beachten müssen, erfahren Sie in einem kostenfreien Erstberatungsgespräch bei uns im Haus.
Das ESP gilt für Wohngebäude, unabhängig davon, ob Sie selbst, die Wohnungseingentümer-gemeinschaft oder ein externer Verwalter das Gebäude betreuen. Nähere Informationen zum Energiesparprogramm, die Richtlinien und auch das Antragsformular finden Sie hier oder im Download-Bereich:
- Flyer zum Energiesparprogramm - demnächst in aktualisierter Fassung
- Richtlinie zum Energiesparprogramm (vom 06.06.2019)
- Antrag Energiesparprogramm (vom 17.10.2019)
- Förder 1x1 des ESP
- Merkblatt Initialberatung des EBZ
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW-Förderbank gewährt Ihnen mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren" ein zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschüssen sowie Zuschussvarianten.
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst mit dem Programm "Energiesparberatung vor Ort" Ihre Energieberatung.