
für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen (seit 07.05.2026)
Das Energiesparprogramm (ESP)
Aktualisierte Richtlinie seit 07. Mai 2026
Mehr Wohnkomfort, geringere Energieverbrauch – mit Zuschüssen aus dem Energiesparprogramm
Von der Fassadendämmung bis hin zur Komplettsanierung Ihrer Immobilie. Mit dem Energiesparprogramm (ESP) unterstützt Sie die Stadt Stuttgart bei Ihrem Sanierungsvorhaben – und das schon seit über 26 Jahren!
Das ESP in Zahlen*
Jahre aktiv
Millionen Euro Zuschüsse ausbezahlt
Immobilien gefördert
*Stand 31.12.2023
Wer kann die Förderung beantragen?
Unabhängig davon, ob Sie selbst Gebäudeeigentümer:in sind, Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder das Objekt extern verwalten, die Förderung im Energiesparprogramm (ESP) der Stadt Stuttgart kann jede Person beantragen, die ein Wohngebäude energetisch sanieren möchte.
Das sind die Voraussetzungen:
- Ihre Immobilie liegt im Stadtgebiet von Stuttgart
- Die Sanierungsmaßnahmen senken den Energieverbrauch
Was genau wird gefördert?
Eine Förderung können Sie entweder für (A) einzelne energiesparende Maßnahmen, die miteinander kombiniert werden können oder (B) einer Komplettsanierung auf Effizienzhausstandard 70 oder besser erhalten.
(A) Einzelmaßnahmen
Für die Umsetzung einer der folgenden Einzelmaßnahmen können Sie Zuschüsse im ESP erhalten:
- Fassadendämmung
- Dachdämmung
+ Bonusförderung für ökologische Holzweichfaserdämmung nach DIN EN 13171 - Austausch aller Fenster
Werden mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren gestellt, wird die Summe der Förderung begrenzt.
Hinweis: Alle Einzelmaßnahmen können kombiniert und innerhalb eines Antrags gemeinsam bezuschusst werden.
(B) Komplettsanierung zum Effizienzhaus 70 oder besser
Bei einer Komplettsanierung im Förderprogramm ESP können die Maßnahmenbereiche Dach, Fassade, Fenster, Heizung und Lüftungsanlage, sofern sie für das Erreichen des Effizienzhausniveaus notwendig ist, gefördert werden.
Die alleinige Förderung der Heizungs- oder Lüftungstechnik ist hierbei ausgeschlossen.
Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass die oberste Geschossdecke nicht als Maßnahme einer Komplettsanierung angerechnet werden kann.
Die genauen Fördersätze können Sie entweder der unten verlinkten Richtlinie oder der Website der Stadt Stuttgart entnehmen.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen
Die Zuschüsse des ESP lassen sich problemlos mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinieren. Sofern es sich um unterschiedliche Fördertatbestände handelt, sind Einzelmaßnahmen im ESP auch mit dem städtischen Heizungsprogramm kumulierbar.
Wir unterstützen Sie gerne in einem Erstberatungstermin dabei, die für Sie günstigsten Förderkombinationen zusammenzustellen.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten der Fördermittelkombination und stellen Ihnen die entsprechenden Nachweise zur Förderung aus!
Wie können Sie verschiedene Förderprogramme miteinander kombinieren und Ihr Sanierungsvorhaben damit optimal fördern lassen? In einem kostenfreien Erstberatungstermin beantworten wir all Ihre initialen Fragen und beraten Sie auch in Hinblick auf die Förderprogramme.
Die Nachweise Prüfprotokoll (für Einzelmaßnahmen) und Fördernachweis (für Komplettsanierungen) stellt Ihnen das EBZ nach Prüfung aller Voraussetzungen gerne aus.
Schritt für Schritt zur Förderung
Momentan befindet sich das Förderprogramm im Umbau, sobald alle Informationen zum Ablauf des neuen Programms vorliegen, finden Sie diese wie gewohnt an dieser Stelle.
Für Anträge die bis zum 06. Mai gestellt wurden, gilt weiterhin folgender Ablauf:
- Kostenfreie Erstberatung im Energieberatungszentrum Stuttgart e. V. (EBZ)
Vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin im EBZ und lassen Sie sich über die verschiedenen Förderprogramme und die optimalen Kombinationsmöglichkeiten speziell für Ihr Gebäude beraten. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Stuttgart für Sie. - Handwerkerangebote einholen und Unterlageneinreichung beim EBZ
Holen Sie sich Angebote bei mindestens zwei Handwerksbetrieben ein. Nachdem Sie diese verglichen und sich dann für eines entschieden haben, senden Sie uns dieses zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe untenstehende Checklisten) zur Prüfung zu. Dieser Schritt ist unbedingt erforderlich, um Ihnen das für die Antragsstellung erforderliche Beratungsprotokoll ausstellen zu können. - Angebotsprüfung durch das EBZ und Ausstellung des Beratungsprotokolls
Unsere Mitarbeitenden prüfen das Handwerkerangebot hinsichtlich der Einhaltung entsprechender Förderrichtlinien und fertigen darauf basierend das Beratungsprotokoll an. - Antragsstellung beim zuständigen Amt
Reichen Sie den vollständigen Antrag mit dem Beratungsprotoll und den anderen erforderlichen Dokumenten (entsprechende Checklisten untenstehend) anschließend beim Amt für Stadtplanung und Wohnen ein. - Maßnahme beauftragen und mit der Sanierung starten
Beauftragen Sie die Sanierungsmaßnahme erst, nachdem Sie Ihren Antrag beim Amt für Stadtplanung und Wohnen eingereicht haben.
Wichtig: Sobald Sie eine Eingangsbestätigung erhalten haben, können Sie mit der Maßnahme beginnen – jedoch auf eigenes Risiko, bis die endgültige Förderzusage der Stadt vorliegt.
Checklisten zur Antragsstellung
Momentan befindet sich das Förderprogramm im Umbau, sobald die Checklisten und Dokumente des neuen Programms vorliegen, finden Sie diese wie gewohnt an dieser Stelle.
Für Anträge die bis zum 06. Mai gestellt wurden, gelten weiterhin folgende Dokumente:
Zur Antragstellung im Energiesparprogramm – Einzelmaßnahmen bzw. Ausstellung des Beratungsprotokolls:
Zur Antragstellung im Energiesparprogramm – Komplettsanierung bzw. Ausstellung des Fördernachweises:
Relevante Downloads und weiterführende Links
- Die Informationsseite der Landeshauptstadt Stuttgart zum Energiesparprogramm finden Sie hier.
- Eine Übersicht aller Förderprogramme der Stadt Stuttgart finden Sie hier.
Für Anträge die bis zum 06. Mai gestellt wurden, gelten weiterhin folgende Dokumente:

Sie haben Fragen zum Energiesparprogramm?
Dann kontaktieren Sie uns entweder telefonisch zu unseren Öffnungszeiten oder schreiben uns eine kurze Nachricht über unser Kontaktformular.

