Diese Energiestandards sollten Sie kennen …
Die Notwendigkeit Häuser energetisch zu optimieren und das Bewusstsein ökologischer mit der Umwelt und den Ressourcen umzugehen entstand in den 1970er-Jahren. 1977 ergab sich daraus die Wärmeschutzverordnung, darin wurden Mindeststandards für Bauteile festgelegt, die mit dem heutigen U-Wert vergleichbar sind. Nach 2 Novellierungen (1984 und 1995) wurde die Wärmeschutzverordnung 2002 von der Energieeinsparverordnung abgelöst. Seit November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und löst die EnEV ab.
GEG
Transmissionswärmeverlust H‘T
Primärenergiebedarf QP
Das KfW-Effizienzhaus
Das Passivhaus
Das Niedrigenergiehaus
Das Plusenergiehaus
Niedrigstenergiehaus EU-Standard 2021
GEG
Mit dem GEG ist eine EU-Richtlinie in nationales Recht überführt worden. Ziel der EU war es, ab 2021 „Nearly zero-energy buildings“ als Gebäudestandard einzuführen. Damit sind Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz gemeint, deren sehr geringer Energiebedarf ganz wesentlich aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Das GEG übersetzt die europäische Vorgabe mit „Niedrigstenergiegebäude“. Dabei entspricht das Referenzgebäude ganz wesentlich den Anforderungen für die U-Werte und Technik aus der EnEV 2009. Neu bewertet werden im GEG im Wesentlichen die Primärenergiefaktoren und die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Das GEG soll 2023 überprüft und gegebenenfalls 2024 angepasst werden.
Transmissionswärmeverlust H‘T
Der Transmissionswärmeverlust beschreibt den Wärmeverlust durch die Bauteile. Aus den U-Werten des Gebäudes und den Flächenanteilen wird ein mittlerer U-Wert ermittelt, der mit dem des Referenzgebäudes (GEG-Neubau) verglichen wird.
Primärenergiebedarf QP
In den Primärenergiebedarf fließen der ermittelte Wärmebedarf, die Bewertung der Technik (Anlagenaufwandszahl eP) und die Primärenergiefaktoren des GEG ein. Die Primärenergiefaktoren bewerten die unterschiedlichen Energieträger wie Gas, Öl, Holz und Strom. Der errechnete Primärenergiebedarf wird dann mit dem des Referenzgebäudes (GEG-Neubau) verglichen.
Die rechnerischen Werte des GEG dienen der Vergleichbarkeit von Gebäuden und der Festlegung von energetischen Standards. Auch wenn ein Endenergieverbrauch rechnerisch ermittelt wird, ist er nicht unmittelbar mit tatsächlichen Verbräuchen zu vergleichen. Das Nutzerverhalten, die Betriebsweise der technischen Anlagen, der Standort und die jährlich schwankende Witterung haben oft einen großen Einfluss auf den tatsächlichen Verbrauch.
Das KfW-Effizienzhaus
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat umfangreiche Förderprogramme zum Thema „Energetische Sanierung“. Neben der Förderung von einzelnen Maßnahmen, fördert sie auch ganzheitliche Sanierungen, die Effizienzhäuser. Die KfW nutzt die Bewertungskriterien des GEG, H‘T und QP und belegt die Anforderungen mit gestaffelten Zuschlägen.
Die Werte 55 bis 115 (ab 01.07.2021 40 bis 100) definieren die unterschiedlichen Standards. Je kleiner der Wert, desto geringer ist der Energiebedarf des Gebäudes. Als Referenz dient ein KfW-Effizienzhaus 100, das den Vorgaben eines Neubau entspricht, der nach Vorschrift des GEG errichtet wird.
Das Passivhaus
Das Passivhaus ist ein vom Passivhaus Institut zertifizierter Standard, der mit einem eigenen Rechentool (PHPP) berechnet wird. Sein berechneter Heizwärmebedarf liegt unter 15 Kilowattstunden/Quadratmeter und Jahr (15 kWh/(m²*a)), dies entspricht einem Verbrauch von ca. 1,5 Litern Heizöl pro m² beheizter Fläche und Jahr. Um dies zu erreichen wird das Gebäude mit einer wärmenden und luftdichten Hülle umschlossen. Das heißt: Dach, Fassade und Boden sind stark gedämmt und die hocheffizienten Fenster nach der Sonneneinstrahlung ausgerichtet. Das Haus verliert also kaum Wärme und kann Sonnenwärme durch die Fenster einfangen. Eine herkömmliche Heizung ist für solche Gebäude nicht notwendig. Eine mechanische Lüftung versorgt die Räume stetig mit Frischluft, die Luft wird durch einen Wärmetauscher vorgewärmt. Idealerweise wird dafür die Wärme der Abluft zurückgewonnen (zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Ein Passivhaus hat einen kleinen Restwärmebedarf und einen Energiebedarf für Warmwasser, der mit moderner Haustechnik gedeckt wird. Die Versorgung mit Haushaltsstrom wird beim Passivhaus rechnerisch nicht bewertet.
Das Niedrigenergiehaus
Seit etwa 30 Jahren gibt es den Begriff Niedrigenergiehaus, es ist aber kein definierter Standard, sondern ein allgemeines Versprechen, dass das Gebäude wärmegedämmt ist und die zur Zeit des Baus gültigen rechtlichen Anforderungen in gewisser Weise übertrifft. Auch für ältere Niedrigenergiehäuser kann die energetische Sanierung und das Erreichen eines KfW-Effizienzstandards eine interessante Option sein.
Das Plusenergiehaus
Das Plusenergiehaus erzeugt mehr Energie als es verbraucht. Es ist sparsam, wie ein Passivhaus und nutzt effiziente Technik zur Erzeugung regenerativer Energie. Es werden zum Beispiel Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke zur Stromerzeugung eingesetzt.
Niedrigstenergiehaus EU-Standard 2021
Die EU-Gebäuderichtlinie schreibt einen Niedrigstenergiehausstandard für alle Neubauten ab 2021 vor. Ihr Energiebedarf soll nahe null liegen (englischer Name „nearly zero-energy buildings“). So will die EU ihre Mitgliedsstaaten auffordern, die Effizienz ihrer Gebäude zu erhöhen. Zudem sollen auch Lösungen für Bestandsgebäude umgesetzt werden, damit der Niedrigstenergiehausstandard auch dort erfolgreich Einzug findet.