Warum Sie einen Energieausweis brauchen …
Der gesetzlich verankerte Energieausweis dient als Bewertungsmaßstab der energetischen Gebäudequalität. Mit Einführung des GEG werden neben der Einteilung in Effizienzklasse A+ – H auch die CO2-Emissionen ausgewiesen. Bei Verkauf und Vermietung muss der Energieausweis beim Besichtigungstermin vorliegen, um die Effizienzklasse einer Immobilie, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, zu verdeutlichen.
Der Energieausweis kann auf Basis zweier unterschiedlicher Grundlagen erstellt werden. Es gibt den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Ausweis.
Verbrauchsorientierter Ausweis
Bedarfsorientierter Ausweis
Kennzahlen im Energieausweis
Wer kann Energieausweise ausstellen?
Verbrauchsorientierter Ausweis
Dieser bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes im Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Heizperioden. Dieser wird über einen Jahreswert witterungsbereinigt, ist aber extrem abhängig vom Verhalten der bisherigen Nutzer.
Bedarfsorientierter Ausweis
Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude objektiv, lässt aber auch nur bedingt auf den künftigen Energieverbrauch des Gebäudes schließen. Dieser kann unter Einfluss der Nutzer, des Anlagenbetriebs und des Wetters deutlich abweichen. Die einzelnen Gebäudeteile und Komponenten der Anlagentechnik werden für den Bedarfsausweis aufgenommen und bewertet. Nach dem definierten Verfahren des GEG wird ein theoretischer Energiebedarf ermittelt.
Kennzahlen im Energieausweis
Der Energieausweis liefert nützliche Fakten und ermöglicht den Vergleich mit anderen Immobilien. Neben den Kennzahlen für Transmissionswärmeverlust und Primärenergie (siehe Kapitel „Energiestandards“) wird im Energieausweis auch der Endenergiebedarf genannt. Dieser gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasser und Lüftung unter standardisierten Klima- und Nutzungsbedingungen an. Der Endenergiebedarf wird mit der Einheit kWh/m²a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben, wobei sich die Quadratmeter auf die nach GEG gültige Gebäudenutzfläche beziehen. Die Stromanteile für Heizungstechnik (z. B. Pumpen) sind im Endenergiebedarf enthalten, nicht aber der Haushaltsstrom.
Wer kann Energieausweise ausstellen?
Energieberater, Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker können Energieausweise ausstellen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet auf ihrer Internetseite www.zukunft-haus.info eine Expertensuche an. Selbstverständlich bietet das Energieberatungszentrum (EBZ) in Stuttgart diese Dienstleistung an.