Ihr weg zur nachhaltigen Heizung

Detailberatung: energieeffiziente Wohngebäude mit erneuerbaren Energien

Weitreichende Unterstützung beim Heizungstausch

Das neue Förderprogramm der Landeshautpstadt Stuttgart „Detailberatung” bietet Ihnen umfassende Unterstützung beim Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem. Neben der Beratung sind auch technische Prüfungen, wie die Heizlastberechnung oder die Berechnung des hydraulischen Abgleichs, Teil der Leistung. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Detailberatung mit bis zu 100 % der Nettokosten, die Mehrwertsteuer wird dabei vom Antragstellenden selbst getragen.

Was ist die Detailberatung?

Die Detailberatung ist ein ausführliches Unterstützungsangebot für alle, die ihr Heizsystem auf eine nachhaltige Technik wie etwa eine Wärmepumpe umstellen möchten. Alle wichtigen technischen Prüfungen, die bereits vor dem Umbau des Heizsystems vorgenommen werden müssen, werden für Sie übernommen. Die Detailberatung ist ein Angebot der Landeshauptstadt Stuttgart und wird vom Energieberatungszentrum koordiniert.


Anmeldung zur Detailberatung

Ab dem 15. Juli 2025, 12 Uhr können Sie sich über das hier erscheinende Kontaktformular anmelden – bitte beachten Sie dabei die folgenden Hinweise.

Hinweise zur Anmeldung:

  • Die Anmeldung muss durch den/die Gebäudeeigentümer/in selbst oder eine gesetzliche Vertretung erfolgen.
  • Bitte halten Sie zur Anmeldung folgende Informationen bereit: Name, Telefonummer, Mail, Objektadresse
  • Falls Sie schon wissen welche:r Energieberater:in Ihr Objekt bearbeiten soll, weisen Sie ihn/sie bitte auf die Inhalte der vergangenen, öffentlichen Fachveranstaltung (01.07.25) hin, in der das Förderprogramm, der Ablauf, sowie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit speziell für Fachleute vorgestellt wurde. Der Foliensatz kann hier heruntergeladen werden:

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

  1. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns ein Informationsblatt zum weiteren Ablauf und ein Objektdatenblatt.
  2. Nach Rücksendung des ausgefüllten Objektdatenblattes inkl. notwendiger Unterlagen prüft das EBZ, welche ergänzenden Maßnahmen für Ihr Gebäude förderfähig sind. Dies kann auch von Ihrem Gebäudeenergieberater vorgeprüft werden. Dafür können Sie bei den von Ihnen gewählten Fachleuten Angebote einholen, die das EBZ im Nachgang inhaltlich prüft.
  3. Im Anschluss können Sie die Fördermittel bei der Stadt Stuttgart (Amt für Umweltschutz) beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Antragsstellung.

Zu welchem Zeitpunkt des Sanierungsprozesses erfolgt die Detailberatung?

Die Detailberatung setzt nach der Erstellung des Sanierungsfahrplans oder einer Effizienzhausberechnung an.

Wer sanieren möchte, lässt sich in aller Regel einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Dieser Fahrplan zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie das Haus schrittweise zum Effizienzhaus saniert werden kann und bietet eine gute Orientierung für die Sanierung der Gebäudehülle und den Heizungsumbau.

Mit der „Detailberatung“ wird anschließend untersucht, welche Art der Wärmeerzeugung für Ihr Gebäude in Frage kommt und welche baulichen Maßnahmen für einen effizienten Betrieb zusätzlich notwendig sind.

Welche Leistungen enthält die Detailberatung?

  • Eine enge Betreuung Ihres Projekts und der verschiedenen Zwischenschritte, immer in Absprache mit Ihnen
  • Eine erweiterte Beratung zu Ihrem Gebäude und den jeweiligen Förderprogrammen
  • Eine Heizlastberechnung, um festzustellen, wie viel Wärme in jedem einzelnen Raum benötigt wird und ob die Heizflächen ausreichend groß sind
  • Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B, um die Heizung optimal auf die einzelnen Räume einzustellen
  • Ein Schallgutachten, um zu gewährleisten, dass die Wärmepumpe zu keiner Lärmbelästigung für Anwohner:innen sowie Sie selbst führt
  • Koordination der beauftragten Fachleute
  • Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und sonstigen Akteuren (z.B. Amt für Umweltschutz, Denkmalschutzbehörde, Energieversorger)
  • Aufstellung einer Kostenübersicht für verschiedene Varianten und die dazu passenden Förderungen
  • Erstellung und Vorstellung eines Abschlussberichts
  • Gegebenenfalls eine Vorstellung der Ergebnisse in einer WEG-Versammlung

Die Bearbeitung der geförderten Leistungen ist grundsätzlich durch alle qualifizierten Fachkräfte möglich.

Wer kann die Detailberatung in Anspruch nehmen?

Die Detailberatung richtet sich an folgende Zielgruppen und ist für diese auch förderfähig:

  • natürliche Personen und Personengemeinschaften (z. B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
  • juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts

in ihrer Eigenschaft als

  • Gebäudeeigentümer:in
  • Mieter:in oder Pächter:in der Wohnung/des Gebäudes, sofern Wohnungs-/Gebäudeeigentümer:in schriftlich zustimmt.

Voraussetzung für die Detailberatung ist das Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Wie hoch ist die Förderung und wie erhalte ich sie?

Die oben genannten Leistungen werden je Gebäude bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 € (netto) abgerechneter Gesamtkosten gefördert. Bitte beachten Sie, dass die entsprechende Mehrwertsteuer dabei von dem:der Antragssteller:in selbst getragen werden muss.

Die Fördermittel können Sie mit einem Fördermittelantrag beim Stuttgarter Amt für Umweltschutz beantragen. Das Antragsdokument erhalten Sie vom EBZ. Die Mitarbeitenden des EBZ unterstützen Sie beim Ausfüllen des Antrags.


Dieses Förderprogramm wird von der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert. Hier gehts zur Übersicht aller städtischen Programme.