Altbausanierung

Ein Viertel der gesamten Energie, die in Deutschland verbraucht wird, wird in privaten Haushalten genutzt. 80 % hiervon werden für Heizung und warmes Wasser verbraucht, obwohl es technisch möglich wäre, 50 % der Energie und Kosten einzusparen. Wie viel Heizenergie im Einzelnen verbraucht wird, ist abhängig vom Verhalten der Nutzer, von den technischen Anlagen und vom energetischen Standard des Gebäudes. Zwei Drittel aller Wohngebäude in Deutschland sind älter als 30 Jahre und damit vor der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut. Diese verbrauchen deutlich mehr Heizenergie als Neubauten, können aber mit einer Sanierung den gleichen oder sogar einen noch besseren energetischen Standard erreichen.

Zwei Bausteine gehören zur energetischen Sanierung

  1. Eine gut gedämmte Gebäudehülle, dazu gehören Fassade, Fenster, Dach, Decken und Böden, die den Innenraum nach außen abgrenzen. Hierbei soll auf eine möglichst durchgehende Dämmung mit minimierten Wärmebrücken und einer luftdichten Ebene auf der Innenseite geachtet werden.
  2. Der Einsatz von effizienter, moderner Technik für die Raumheizung und Erwärmung des Trinkwassers. Die Heizung sollte gut regelbar sein und erneuerbare Energien nutzen.

Um Schritt für Schritt den Gebäudebestand zu verbessern, sollte bei jeder Ersatz- oder Verschönerungsmaßnahme an alten Häusern die energetische Qualität beachtet und verbessert werden. Vor jeder Sanierung sollte eine ausführliche Beratung stehen, um die optimale Lösung zu finden und weitere Möglichkeiten aufzuzeigen.

Bereits kleine Maßnahmen senken Energieverbrauch

Wie eklatant der unterschiedliche Energieverbrauch zwischen Neubauten und unsanierten Bestandsbauten ist, zeigen folgende Durchschnittsangaben: Der jährliche Heizwärmebedarf von Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz liegt bei rund 70 kWh/m²a. Das entspricht etwa sieben Litern Heizöl oder sieben Kubikmetern Erdgas pro Quadratmeter und Jahr. Bei Altbauten liegt der Energieverbrauch durchschnittlich bei etwa 220 kWh/m²a (22 Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas) bis sogar weit über 400 kWh/m²a (40 Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas). Um diesen enormen Verbrauch bereits spürbar (auf ca. 100 kWh/m²a) zu senken, bedarf es nicht unbedingt einer Komplettsanierung. Bereits einzelne Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Wärmedämmung oder die Erneuerung der Heizanlage, können ausreichen. Noch besser wird die Bilanz, wenn zusätzlich zum Beispiel eine Solaranlage installiert wird.

Wünsche, Pläne, Fragen? – Beratung im Vorfeld

Für jede Sanierungsmaßnahme sind eine Reihe von Entscheidungen zu treffen. Jedes Gebäude ist ein Unikat, so dass zunächst die Grundlagen geklärt werden müssen: Wie steht das Gebäude da? Sollen Umbauten oder Erweiterungen vorgenommen werden? Gibt es Schäden und wodurch sind diese entstanden? Welche gesetzlichen und technischen Anforderungen gibt es? Was kostet eine Sanierungsmaßnahme und wie wird diese finanziert? Manchmal helfen schon kleine Tipps des Experten oder man beauftragt einen Energieberater mit einer Energiediagnose. Die Analyse des Gebäudes bis in die  einzelnen Bauteile gibt einen Überblick über die Qualität der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Daraus ergeben sich Handlungsempfehlungen, Sanierungsmöglichkeiten, Einsparpotenziale, Kosten und Fördermöglichkeiten. Förderungen sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.

Das EWärmeG lässt einen Spielraum zur Erfüllung der 15 %-Pflicht mit einer Vielzahl von (kombinierbaren) Möglichkeiten – auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, kann mit 5 % zur Erfüllung angerechnet werden. 

Beratung im EBZ

Im Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) können Sie sich einen Überblick über individuelle Möglichkeiten und Fördermittel verschaffen. Wir beraten Sie in einem Erstgespräch, können Fördermittelanträge begleiten und auch Energiediagnosen erstellen. Auf unserer Homepage benennen wir Architekten, Ingenieure und Handwerker, die mit Kompetenz und Erfahrung Ihr Bauvorhaben umsetzen können.

Unterlagen für die Beratung

Um eine individuelle und erfolgreiche Beratung zu erhalten, sollten Sie möglichst viele Informationen über das Gebäude mitbringen, hilfreiche Unterlagen sind:

  • Pläne
  • Baubeschreibungen
  • Verbrauchsabrechnungen
  • Fotos von Ansichten oder auch von Schäden oder Details
  • aktuelles Schornsteinfegerprotokoll
  • bereits eingeholte Angebote von Handwerkern
  • gesetzliche Anforderungen Baugenehmigung

Grundsätzlich sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei jeder Sanierung zu beachten. Das GEG handelt nach dem Motto: Wenn man etwas macht, dann gleich richtig! Das bedeutet, die Anforderungen an Einzelbauteile greifen immer dann, wenn eine Sanierung, Erneuerung oder Erweiterung ohnehin ansteht. Dann gelten U-Wert-Anforderungen für einzelne Bauteile (siehe GEG, Anlage 7). Eine Abweichung der Bauteilanforderungen ist möglich, wenn der Kennwert des Gesamtgebäudes für den Transmissionswärmeverlust HT‘ geringer als 140 % eines vergleichbaren Neubaus ist. Das bedeutet, wird das Gebäude umfassend betrachtet und gedämmt, sind Abweichungen zulässig.

Eine Ausnahme von dem Prinzip, Anforderungen nur bei Handlungsbedarf, sind diese Nachrüstpflichten: der Austausch der Konstanttemperaturkessel, die älter sind als 30 Jahre, die Dämmung von Heizung und Wasserrohren und die Dämmung der obersten Geschossdecke. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, so dass es ratsam ist, den Einzelfall mit einem Experten zu besprechen.